Zahnarztkosten Zahlung und Erstattung in verschiedenen Jahren

  • Hallo,

    Ich habe in diesem Jahr eine größere Zahnsanierung gemacht mit Implantaten und Kronen. Die Rechnungen dafür habe ich zum größten Teil dieses Jahr bekommen. Eine steht noch aus, die erst im nächsten Jahr kommen wird. Die Rechnungen zahle ich in jeweils 12 Raten. Von einer Rechnung habe ich 3 Raten und von der anderen 5 Raten in diesem Jahr gezahlt. Eine Rechnung ist komplett gezahlt. Die private Krankenkasse hat aber für die 3 eingereichten Rechnungen die Erstattungen, nicht alles wurde erstattet, bereits ausgezahlt. So sind in diesem Jahr die Erstattungen höher als die geleisteten Zahlungen. Für dieses Jahr kann ich dann wohl keine außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Aber wie sieht das im nächsten Jahr aus? Muss ich den Übertrag der Erstattungen im nächsten Jahr als Erstattung angeben? Und müsste ich nicht vielleicht für dieses Jahr alles angeben, damit das für nächstes Jahr nachvollziehbar ist? Muss ich vielleicht sogar die überzählige Erstattung der keine Zahlung zugeordnet werden kann, als Einnahme versteuern? ?

    Ich bin ratlos.

    Mit freundlichen Grüßen

    Cornelia Froboese

  • Hallo nilifan,


    für außergewöhnliche Belastungen gilt das Zufluss-Abflussprinzip.

    Ich würde an deiner Stelle bei der Erstellung der Steuererklärung 2020 keine Angaben zu den außergewöhnlichen Belastungen machen, da es aufgrund des Erstattungsüberhanges eh nicht berücksichtigt wird.

    Den Erstattungsüberhang musst du nicht ins nächste Jahr vortragen, sprich in der Steuererklärung 2021 musst du nicht die Erstattung, die du in 2020 erhalten hast, angeben.

    In 2021 darfst du dann die Ausgaben, die du tatsächlich in 2021 getätigt hast angeben. Ob sich diese Ausgaben dann noch steuerlich auswirken, hängt von deiner persönlichen "zumutbaren Belastung" ab.

  • Hallo nilifan,


    Bei den aussergewoehnlichen Belastungen müssen etwaige abzusehende Erstattungen bereits in dem Jahr der Ausgabe berücksichtigt werden.


    Deinen Erstattungen ist immer ein Aufwand zuzuordnen. Das ergibt sich aus dem Wort Erstattungen, dafür muss irgendein Aufwand gegenüberstehen.


    Nun ist wie folgt bei Ihnen vorzugehen.


    Sie setzen die Ausgaben in dem Jahr an in dem sie geleistet worden sind. Dann rechnen Sie die erhalten oder zu erwartende Erstattung dagegen und die Differenz kann steuerlich verwertet werden. Ob diese sich dann auswirkt muss man dann sehen.


    Viele Grüße

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Hallo nilifan, bei mir steht auch eine größere Zahnsanierung ca. 4000 Euro an.

    Da ich momentan in Altersteilzeit und meine Frau ALG 1 bekommt, außerdem bekommen noch 2 Studierende Unterstützung von uns.

    Bezahlt die Krankenkasse mehr als den Festzuschuss ?


    Danke für die Antwort