Krankenversicherung bei Existenzgründung in gfV

  • Ich brauche Eure Hilfe...=O...


    zu Beginn des neuen Jahres mache ich mich selbständig im Handwerk. Ich werde dabei in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillig Versicherte bleiben.

    Eigentlich ist ja bei Existenzgründung erstmal ein ermäßigter Tarif angesagt - so habe ich mir das auch erlesen.


    Die AOK will jetzt aber das Gehalt meines Mannes mit anrechnen.

    Dieser ist Angestellter und freiwillig in einer privaten KV versichert:rolleyes: - er hat aber mit meinem Handwerk überhaupt nichts zu tun...8|...arbeitet im Computerbereich - völlig andere Baustelle.....


    So soll jetzt bei mir als Bemessungsgrundlage die Höchstbemessungsgrenze zu 50% angesetzt werden. Davon soll ich jetzt die Beiträge zur KV zahlen.


    Das will mir nicht in den Kopf.... ich muss doch entsprechend meines Umsatzes und Gewinnes ect berechnet werden.... Kann mir bitte jemand weiterhelfen????

    Vielen Dank vorab.

  • Tja, was ist das denn für eine Existenzgründung im Handwerk?

    Was wurde denn da der GKV mitgeteilt?

    Gibt es unterstützende Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit?

    Es gibt keinen ermäßigten Tarif und das hört sich nach nebenberuflicher statt hauptberuflicher Selbstständigkeit an.

    Ansonsten - warum ist denn der Ehemann in der PKV?

    GKV Beiträge für Selbstständige sind ja auch immer nur vorläufig und werden am ende des Jahres auf der Basis des tatsächlichen Einkommens abgerechnet - aber hier eben mindestens 50'% des Einkommens des PKV versicherten Ehemannes unter Berücksichtigung von Freibeträgen und nur bis zur halben BBG-KV!

  • Ja so ist das.
    Hatte ich selber so erlebt.

    PKV Angestellter mit Ehefrau die sich selbstständig machte und in GKV freiwilig versicherte.

    Vorher war sie Teilzeit angestell und war NEBENBERUFLICH selbstständig.

    Danach Voll Selbstständig mit Gründungszuschuß des Arbeitsamtes (defacto Auszahlung des ALG I Anspruches)

    Jetzt habt Ihr es leichter , da die Bemessungsgrößen GKV Beitrag für Gründer geringer sind als noch vor zwei Jahren und auch danach).

    Sparmöglichkeit ist natürlich noch eine Kasse mit möglichst geringem gesetzlichen Zusatzbeitrag zu wählen. http://www.gkv-zusatzbeitraege.de