Steuererklärungen von 2015 bis 2019 nachholen

  • Hi,


    ich hab komplett vergesen die Steuerklärungen von 2015 bis einschließlich 2019 zu machen.


    Dazu gibt es keine bessere Ausrede als aus den Augen aus dem Sinn und nie drüber nachgedacht.... Sehr schlecht grade zu Dumm!


    Ich bin normal angestellt und war dies auch im gesammten Zeitraum. Ich habe bisher auch keine Aufforderung vom Finazamt erhalten?


    Also Steuerklasse 1?


    Jetzt hab ich mich mal bei WISO angemeldet und dort die Belege im Webportal abgerufen. Bei den meisten steht eine kleinere Nachzahlung und bei der Steuererklärung 2018 steht eine Erstattung.


    Allerdings wird dort angezeigt das ich wahrscheinlich einen Verspätungszuschlag aufgerechnet bekomme. Wie wird der nun berechnet wenn ich diese Steuererklärung abgeben würde?


    Wahrscheinlich wäre eine Beratung beim Steuermann besser oder?



    Danke sehr für jeden Tipp

  • Hallo BR0KK,


    erstmal wäre zu klären, ob du eine Steuererklärung abgeben musst(Pflichtveranlagung).

    Da gibt es viele Konstellationen bei denen eine Steuererklärung zur Pflichtabgabe wird.(z.b Bezug von Lohnersatzleistungen,Bezug von mehreren Gehältern von verschiedenen Arbeitgebern, noch nicht versteuerte Kapitalerträge (Auslandskonten) und und und...


    Wenn keiner dieser Punkt auf dich zutrifft, kannst du deine Einkommensteuererklärungen freiwillig abgegeben.Mit Steuerklasse 1 bekommst du meistens eine Erstattung,sprich es kann sich für dich lohnen.


    Du hast die Möglichkeit Steuererklärungen bis zu 4 Jahre rückwirkend abzugeben, Reihenfolge ist dabei egal. Also wäre morgen der Stichtag für die Erklärung des Steuerjahres 2016, 2015 kannst du schon gar nicht mehr abgeben.


    Verspätungszuschläge werden keine auf dich zukommen, falls du freiwillig abgeben kannst.


    Prüfe das auf jedenfall, da die Abgaben der letzten Jahre sich für dich lohnen können, je nach dem was du alles steuerlich geltend machen kannst.


    Das Finanzamt fordert dich natürlich auch nicht auf, da es bei dir höchstwahrscheinlich zu einer Steuererstattung kommen wird, sprich sie würden sich Geld sparen, wenn du keine Erklärungen abgibst.

  • Also 2018 hatte ich einen Arbeitgeber Wechsel also auch zwei dieser Steuerbescheide.


    Laut meiner Suche muss ich da eine abgeben oder?


    Die Frist von 2018 ist ja am 31.7.2019 abgelaufen. Darum steht da ja auch das mit dem Verspätungszuschlag....


    Ich hab die Belege mit WISO abgerufen und darin noch nichts geändert. Dort steht nun eine Rückzahlung von um die 360€.


    Die Frist ist ja abgelaufen. Wie berechne ich diese Strafzahlung denn. 0.25% von der Steuer die ich im Jahr zu zahlen hatte pro Monat den ich zu spät dran bin?


    Bei den ganzen anderen Erklärungen stehen nur Nachzahlungen im Wert von 1 - 30€...


    tom70794


    Das bestelle ich mir mal


    @all


    Danke :)

  • war vor langer Zeit auch mal vier Jahre Rückstand und hatte viel Schiss ,hab es dann einfach gemacht und alles lief ohne Komplikationen und große Strafzahlungen(weiß nicht mehr wie viel aber das war ,alles Peanuts verglichen zum Schiß den ich hatte). nur Mut??

  • ok muss ich wohl durch...


    Das wären dann ja ca. 6+12 Monate Verzug. Nehm ich den Januar dann koch mit rein weil ich das heute nicht mehr schaffe hätte ich also 19 Monate Verzug....


    Also 19 * (x * 0.25%) = y


    Was muss ich denn bei X angeben. Die Steuer die auf beiden Belegen drauf steht oder doch das Brutogehalt?


    Will mich vorbereiten hab keinen Plan davon :/ (schlechte Ausrede ich weis)


    Gibts da eventuell online Rechner?


    Danke sehr das Buch kommt nat. erst in Januar.


    Danke

  • Ich glaub ich lauf in neuen Jahr mal zum Steuerberater oder zur Steuerhilfe... Ist mir zu hoch das ganze.


    In der Erklärung von WISO steht etwas von 46 EStG



    Was heißt das in Deutsch? Warum hab ich Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug?


    Ich war noch im Januar bei meinem alten AG, kurz Arbeitslos und dann ab März wieder Angestellt beim neuen AG.


    Die Monate dazwischen hab ich ALG bekommen.

    Verstehe ich das richtig, das WISO das als Fehler ausgibt?


    Die beiden Bescheide hab ich mit WISO abgerufen. Ag1 und AG2 von der Arge kam da nichts....


    Danke sehr :)

  • Das habe ich gemeint mit einer Abgabepflicht.Du hast ALG 1 erhalten, das zählt als Lohnersatzleistung.Von deinem ALG 1 wurde keine Lohnsteuer einbehalten, du bist deswegen zu einer Abgabe verpflichtet. Lohnersatzleistungen unteliegen dem Progressionsvorbehalt. Wie fitom schon sagt, wäre ein Lohnsteuerhilfeverein auch eine gute Anlaufstelle für dich.

  • Hallo BROKK, das passiert auch den Besten ;)

    Ich würde beim Finanzamt anrufen und das weitere Vorgehen klären, die sind im Moment dort so überlastet, dass sie dir wahrscheinlich terminlich weit entgegenkommen. In Dortmund zumindest haben wir immer (d.h. seit mehr als 20 Jahren) sehr gute Erfahrungen mit der persönlichen Ansprache gemacht.