Steuererkkärung- Wann kann man sich selbst unterhalten

  • Hi,

    ich habe folgende Frage, deren Beantwortung sich problematisch darstellt. Wir haben 2 Kinder, die beide SB Ausweise haben. Einmal 80% plus G

    und einmal 60%. Beide sind über 18, leben bei uns und arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Neben ihrer Vergütung bezogen beide in 2020 Ihr Arbeitsentgelt/ Grundsicherung/ Halbwaisenrente und Kindergeld.

    Bedeutet das, daß sie in der Lage sind sich selbst zu unterhalten?


    Mfg

  • Wenn die Kinder nicht zu Hause leben, kann je nach Fähigkeit ein betreutes Wohnheim oder eine eigene Wohnung mit Betreuung die Basis des Wohnens sein. Aus den verschiedenen Einnahmen und Sozialleistungen ergibt sich eine Finanzbasis, die das eigenständige Leben ermöglichen sollte.

    Ich würde einmal beim Träger der Werkstatt nachfragen, ob ein eigenständiges und betreutes Leben möglich ist. Nach dem Tod der Eltern müssen die Kinder ja auch allein weiterleben.

  • Hi,

    ich hab mich evtl ungenau ausgedrückt. Die beiden Leben bei uns. In der Lohnsteuererklärung taucht die Frage auf ob sie sich selber unterhalten können und das macht, wenn dem so ist, einen erheblichen Unterschied bei der Steuererstattung aus.


    Mfg

  • Da beide Grundsicherung für Menschen mit Behinderung als Basis für ihren Lebensunterhalt erhalten, sind sie nicht in der Lage ihren Lebensunterhalt selbst zu gestalten. Das bleibt auch beim Auszug so.

  • Hallo Uwe,

    was mich bei der ganzen Sache etwas verwundert. Wenn ich angebe, daß sie sich nicht selber unterhalten können, ist die Steuererstattung gut 600 Euro höher. Bis letztes Jahr habe ich den Lohnsteuerjahresausgleich über einen Verein machen lassen und die haben nie danach gefragt und die Steuerstattung lag insgesamt aber sehr deutlich unter der von Wiso erstellten, bei nahezu gleichbleibenden Umständen.Kann es sein das ein Lohnsteuerhilfeverein so arbeitet?


    Mff

  • Das kann ich nicht sagen. Ob Steuerberater oder Verein: Berücksichtigt werden kann nur, was bekannt ist.

    Ich habe selbst zwei Söhne mit GdB 70 und 100. Der Sohn mit GdB 70 hat eine Ausbildung gemacht, bekam danach ALG I und II, arbeitet jetzt in einer geförderten Arbeitsstelle und erhält wieder Einkommen. Mein Sohn mit GdB 100 ist in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung und lebt bei der Mutter. Er selbst kann sich nicht unterhalten und bekommt Grundsicherung. Ich bin geschieden und gebe bei der Steuer stets den vollen GdB 100-Steuerfreibetrag für meinen Sohnes an, auch wenn er nicht bei mir lebt. Dies wird vom Finanzamt anerkannt.

  • Hallo Uwe,

    und bis hierher schonmal vielen Dank für deine Hilfe. Es gibt ja einige Steuerapps und Programme und diese Anfrage, ob sich das Kind selbst unterhalten kann, kommt nur bei einem. Für meine Logik können sie sich nicht selbst unterhalten, ich würde allerdings ungern etwas falsch auswählen wo mir das Finanzamt hinterher aufs Dach steigt. Ich werde evtl Mal direkt beim Finanzamt anrufen.