Steuerklassenkombination bei Arbeitslosigkeit

  • Hallo,



    ich werde im Februar arbeitslos und werde Arbeitslosengeld 1 beziehen. Danach möchte ich mich selbstständig machen und bekomme vielleicht einen Gründungszuschuss wenn die Arbeitsagentur ihn bewilligt.
    Meine Frau ist in einem Festangestelltenverhältnis. Ich frage mich nun was die beste Steuerklassenkombination ist.



    Auf den ersten Blich scheint es V / III (V für mich und III für meine
    Frau) zu sein, da dies monatlich die höchste Summe bringt. Allerdings
    beachtet man dann nicht den Steuerjahresausgleich am Ende des Jahres.
    Dort wird nämlich nur das Bruttogehalt meiner Frau beachtet. Der ALG 1
    ist nicht lohnsteuerabzugspflichtig.



    Also sollte wir die umgekehrte Kombination III / V (III für mich und V für meine Frau) zu wählen.



    Auf http://www.iww.de/lgp/lohnsteu…res-arbeitslosengeld-i-du... findet man eine Beispielrechnung die meine Situation exakt beschreibt.



    Nun meine Frage: Sind meine Überlegungen richtig und ist die
    Kombination III / V die optimal gewählte? Und ist die Beispielrechnung
    aus dem obigen Link einigermaßen korrekt? Ich verstehe leider die letzte
    Rechnung nicht. "Progressionsvorbehalt" klingt für mich nach Böhmischen
    Dörfern :)



    Danke und Gruß,
    Thomas

  • Hallo Krabatz. Über die Steuerklasse kannst du nur dein Monatsnetto optimieren. Dein Jahresnetto bleibt aber gleich egal ob ihr 3:5 oder 5:3 oder 4:4 wählt. Mit der Steuererklärung gibt es die Differenz zum Optimum.


    Ansonsten hängt die Steuerklasse vom Monatsbrutto der Ehepartner ab. Ich hab mal gelernt dass es minestens 2:3 sein muss. Sonst hat man eine Nachzahlung. Da du nicht weisst was du in der Selbstständigkeit verdienen wirst kannst du eine Nachzahlung nue mit 4:4 unter Garantie vermeiden.

  • Man kann die Steuerklasse übrigens nur einmal pro Jahr bedingungslos wechseln. Weitere Male geht es nur wenn bestimmte Fälle eintreten, zb Trennung, Arbeitslosigkeit, Wiederaufnahme Arbeit...

  • 1.) Wenn man weiß, dass man arbeitslos wird, darf man nicht mehr ohne Rücksprache mit dem Arbeitsamt einfach seine Steuerklasse wechseln.


    2.) Arbeitslosengeld ist eine Leistung, die vom Netto aus berechnet wird.
    Nur nicht vorher die Steuerklasse auf V wechseln, da ist das Netto besonders niedrig (Abzüge besonders hoch!).
    Das Arbeitslosengeld ist damit niedriger. Und das niedrigere Arbeitslosengeld gleicht sich am Jahresende nicht mehr aus! Du verlierst damit unwiderruflich Geld.

  • Ach ja, noch etwas:


    Das Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei, aber es wird in der Steuererklärung dennoch berücksichtigt:
    Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, das heißt, es erhöht den Steuersatz, der auf das Einkommen angewandt wird.
    Dadurch ist eine Steuernachzahlung trotz Steuerklassenkombination IV / IV möglich; und wenn du die V hättest und deine Frau die III, dann um so mehr.

  • Progressionsvorbehalt funktioniert so. Du verdienst 10000 eur und müsstest darauf 10% Steuern zahlen. Nun bekommst du noch 8000 Eur Arbeitslosengeld. Dein Gesamteinkommen betrug 18000 eur.Bei einem verdienten EEinkommen in dieser Höhe läge dein Steuersatz bei 15%. Du musst auf die tatsächlich verdienten 10000 eur nich 10% Sondern 15% Steuern zahlen.


    Die Zahlen sind fiktiv. In der Realität kann der Progressionsvorbehalt aber schnell über 1000eur mehr Steuern bedeuten.