100% des Kinderfreibetrags für mich beantragen?

  • Hallöchen :)


    ich bin allleinerziehend und erhalte Unterhaltsvorschuss. Nun habe ich im Netz gelesen, dass sich für Alleinerziehende der doppelte Kinderfreibetrag ab einem Einkommen von 33.500 Euro im Jahr rechnet. Ich habe rund 60.000 Euro verdient. Als ich dann beim Finanzamt angerufen habe, um zu erfahren, wie ich den doppelten Kinderfreibetrag für mich beantragen könne, sagte die Dame dort zu mir, dass dies gar nicht gehen würde, wenn ich Unterhaltsvorschuss erhalte.


    Habe meine Steuerangaben mal in der App Taxfix eingegeben und dort wurde mir der doppelte Kinderfreibetrag trotz Unterhaltsvorschuss angeboten. In der Endrechnung macht das über 1.000 Euro Vorteil aus.


    Nun frage ich mich, ob die Aussage von der Dame beim Finanzamt vielleicht falsch war?

  • Ja, soweit ich weiß, muss er dem zustimmen und er würde dem zustimmen. Der Kindesvater "kann nicht" zahlen, da er sich entschlossen hat, nochmal die Schulbank zu drücken.

  • YasPaz23

    Könntest Du bitte erläutern, was bei dir nun herausgekommen ist? Stehe nämlich vor dem gleichen Problem. Vor der Scheidung haben wir von III/V auf I/I umgestellt. Ich fragte noch ob ich nicht die II haben kann. Da wurde mir nur gesagt, das macht eh nicht viel aus und man kann das über die Steuererklärung wieder hereinholen. Nun habe ich über Smartsteuer diese nochmals nachberechnet. Dann wurde auch gefragt "Kinderfreibeträge sollen übertragen werden" Ja/Nein. Als Kurzerklärung stand dort "

    Kinderfreibeträge können in diesen Situationen übertragen werden:

    • der andere Elternteil hat seine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75% erfüllt oder ist mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig

    Zu dem Zeitpunkt dachte ich noch, lass mal mit Unterhaltsvorschuß. Brauchts ja keinen Streß. Leider hatte ich es nicht gedankt bekommen und im Folgejahr dann doch beantragt. Im erweiterten Text steht


    Übertragung des Kinderfreibetrags des anderen Elternteils

    Bei nicht verheirateten, geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Eltern wird auf Antrag eines Elternteils der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen, wenn er, nicht aber der andere Elternteil, seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt oder der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist. Eine Übertragung scheidet für solche Kalendermonate aus, für die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden. Auf die Höhe der Unterhaltsleistungen kommt es nicht an. Nachzahlungen sind auf die Kalendermonate zu verteilen, für die sie bestimmt sind.


    Soweit so klar. Da ich jedoch erst ab April UV erhalten habe, wie mache ich das dann? In der Lohnabrechnung steht wie so oft 1,0 (zwei Kinder). Kann ja nicht für 3 Monate auf 2,0 umschreiben und dann wieder zurück.

    Wäre nett, wenn du kurz erläutern könntest wie du das dann gelöst hast.