Nachweis von Anteilsbesitz

  • Hallo zusammen!


    Wie kann ich im Falle eines Falles rechtssicher nachweisen, dass ich wirklich diese und jene Fondsanteile zum Zeitpunkt X besessen habe? Cyber-Attacken oder IT-Crashes sind m.E jederzeit möglich und nicht unrealistisch (keine Seltenheit und Anzahl stark steigend). Onlinebroker sind ja genauso als Ziel möglich wie andere Unternehmen. Wie kann ich dahingehend einen rechtssichere Nachweis über meinen Depotstatus unabhängig von der Verfügbarkeit der Systeme meines Brokers führen? Ich könnte ja alle Transaktionen physisch dokumentieren, aber jedes Blatt Papier ist ja im Moment des Drucken schon veraltet im Internetzeitalter.

    Oder ist das alles doch ein unrealistischen Szenario? Wie seht ihr das und wie macht ihr das?


    Vielen Dank und viele Grüße

    Steffo

  • Ganz spannendes Thema, bin gespannt auf die Antworten. Aktuell gibt es einige sehr große Hackerangriffe (u.a. im Bereich Zeitungen und anscheinend im Kreuzfahrtschiffe-Bereich)


    Teilweise braucht es nicht einmal einen richtigen Hackerangriff um schon Probleme auszulösen. (Sh. apoBank)

  • Ich halte das Problem für nicht abschließend beherrschbar und löse es für mich / uns als Familie, dass schon die Kinder jeidrei Depots haben und wir als Eltern noch ein paar mehr. Zusätzlich die Girokonten und Festgelder in jeweils anderen Haftungsverbünden und Rechenzentren.


    Die Bedenken von Steffo78 teile ich, Die Wertpapiere liegen in Girosammelverwahrung. Der Zeiger auf diesen Bestand bedingt aber die richtige Datenführung bei der Depotbank. Da ich diese Daten aber nicht von der Depotbank transparent vorliegen habe würde dies bei einem kompletten Datenverlust der Depotbank ins Leere laufen.


    MichaG

    Mich wundert, dass diese Antwort nicht von Dir kam oder seht Ihr das bei der Bank anders?
    Ebenfalls an Dich: Der Klassiker wären ja effektive Stücke bzw. Streifbandverwahrung. Erstere sind zumindest bei Fonds seit 2016 eingefroren, damit dürfte es letzteres auch nicht mehr geben?


    Quelle zu 2016 https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__358.html


    US-Aktien kann man wohl effektiv noch liefern lassen.

  • Mir fehlt hier der technische Hintergrund.

    Äußere mich nur, wenn ich mir mit meiner Antwort sicher bin;)


    Da müsste man jetzt Mal nen Hacker fragen;)


    Vielleicht liest ja ein Profi mit..

  • Hab ich seit Jahren in der Praxis nicht mehr erlebt. Bin allerdings auch nicht im Backoffice und darf in der Beratung auch keine Einzelaktien verkaufen. Kann mich noch erinnern, vor ca. 10 Jahren Mal effektive Stücke gesehen zu haben.

  • Hallo,


    ganz so pessimistisch sehe ich es nicht.

    Wie kann ich dahingehend einen rechtssichere Nachweis über meinen Depotstatus unabhängig von der Verfügbarkeit der Systeme meines Brokers führen? Ich könnte ja alle Transaktionen physisch dokumentieren, aber jedes Blatt Papier ist ja im Moment des Drucken schon veraltet im Internetzeitalter.

    Mit einem Ausdruck zum Zeitpunkt X habe ich einen Nachweis zu diesem Zeitpunkt. Die depotführende Stelle müsste mir dann schon nachweisen, dass ich zwischen X und dem Computercrash noch verkauft habe. Wenn es eine ausreichend große Anzahl Kunden trifft, hoffe ich auch auf ein kundenfreundliches Urteil.


    Außerdem denke ich zumindest, dass alle Finanzdienstleister backups erstellen, aus denen heraus sie dann die Kundenbestände generieren können – ggf. unter Verlust der letzten 24 Stunden o.ä.

    Bis alle Probleme gelöst sind, kann es ggf. einige Tage oder Wochen dauern, aber ein vollständiger Verlust ist m.E. doch sehr theoretisch.


    Gruß Pumphut

  • Ich schließe mich der Stellungnahme von Pumphut an. In größeren Abständen mal einen Ausdruck bzw. Screenshot des Depotbestandes machen, ist völlig ausreichend; Veränderungen bis dato zu meinem Nachteil muß die Depotbank beweisen.

    Ein Daytrader sollte demnach öfters einen Ausdruck /Screenshot machen.

  • Super Antworten, vielen Dank! :)

    Denke auch, dass man im Wesentlichen mit halbwegs regelmäßigen Ausdrucken einen Großteil der Nachweispflicht erbracht hat. 100% Sicherheit ist vermutlich nicht zu erreichen.

  • Wir liegen derzeit mit NIBC-direct im Streit, ob ein von uns übertragener Fonds, zu einen Prämienaktionszeitraum, auf der Fondsliste bei NIBC vorhanden war.

    NIBC bestreitet das Vorhandensein im Nachhinein. Wir hatten nicht mit einer derartigen Frechheit gerechnet, und haben die Fondsliste auch nicht ausgedruckt, nachdem wir den Fonds im Aktionszeitraum auf der Liste gefunden haben.

    Gruß


    Altsachse