Nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten

  • Hallo liebe Finanztip Community!

    Hier mein erster Post, nachdem ich jahrelang nur stiller Mitleser war :)

    Wohne seit 2016 in meiner ersten eigenen Wohnung (nach Studentenwohnheimen und WGs), diese habe ich von einer Privatperson gemietet. Nach Anfangsschwierigkeiten (verborgene Mängel) hat sich bereits gezeigt, dass die Kontaktaufnahme zum Vermieter schwierig ist.

    Seit Jahren frage ich nach einer Nebenkostenabrechnung - bisher wurden meine Anfragen immer ignoriert. Seit Anfang letzten Jahres mache ich von meinem Rückhaltungsrecht für die Nebenkosten Gebrauch und dachte, damit würde der Vermieter in die Gänge kommen - Pustekuchen. Nach ein paar Monaten die Aufforderung von ihm die ausstehenden Beträge zu überweisen. Natürlich freundlich geantwortet, dass ich das gerne tue - wenn mir die Abrechnung vorliegt. Darauf hin wieder Funkstille - seit Monaten, trotz mehrmaliger Aufforderung von mir, die Abrechnungen zu erstellen (es geht immerhin mittlerweile um 4 Jahre, die überfällig sind). Heute versuchte ich es ein letztes mal nochmals - ich gehe allerdings davon aus, dass weiterhin mein Erlangen ignoriert wird.

    Da die Ansprüche eine Abrechnung zu erhalten nach 3 Jahren ja verfallen, frage ich mich, was nun passiert. Muss ich klagen? Oder kann ich einfach weiter zurückhalten und damit sind die Vorderungen aus den Vorjahren "beglichen"? (Bsp: Abrechnung von 2016 hätte am 31.12.2017 eingehen müssen -> am 31.12.2020 verjährt, bezieht sich die Verjährung auch auf meine zurückgehaltenen Nebenkosten?).

    Vielleicht war ja jemand hier schon einmal in einer ähnlichen Lage oder kennt sich mit dem Thema aus :)

    Danke euch und ein frohes 2021!

  • Das wäre auf jeden Fall Mal eine Anlaufstelle. Ich würde einfach Mal anrufen und den Fall schildern.

    Ich würde mich, wenn möglich, eventuell auch nach einer anderen Wohnung umschauen-> schont vermutlich die Nerven.

    Ich vermute, dass er es mit der Nebenkostenabrechnung vielleicht einfach nicht auf die Reihe bekommt.

  • Kürz doch einfach die Nebenkosten auf ein glaubwürdiges Maß (nicht Null!). Eines Tages wirst du kündigen. Dann kann der Vermieter sich ja melden. Oder du hast den deiner Meinung nach akzeptablen Preis gezahlt und bist weg.

  • Ich würde mich, wenn möglich, eventuell auch nach einer anderen Wohnung umschauen-> schont vermutlich die Nerven.

    Das tue ich - leider hier in der Gegend nicht so einfach, aber es ist realistisch, dass ich die nächsten Monate ausziehe.

    Danke für die Unterstützung!

  • Kürz doch einfach die Nebenkosten auf ein glaubwürdiges Maß (nicht Null!). Eines Tages wirst du kündigen. Dann kann der Vermieter sich ja melden. Oder du hast den deiner Meinung nach akzeptablen Preis gezahlt und bist weg.

    Die Nebenkosten behalte ich aktuell komplett ein - seit gut einem Jahr gemäß § 273 Abs.1 BGB. Das Problem, das ich sehe, ist nur die Verjährung von 3 Jahren - was, wenn sich der Vermieter weiterhin querstellt?

  • Was ist denn das Schlimmste, was dir passieren kann? Dass er glaubhaft belegen kann, dass du exorbitant viele Nebenkosten verursacht hat. Wird er das schaffen? Nein.

  • Was ist denn das Schlimmste, was dir passieren kann? Dass er glaubhaft belegen kann, dass du exorbitant viele Nebenkosten verursacht hat. Wird er das schaffen? Nein.

    Nein - die Abrechnungen sind seitens Nachzahlungen von mir sowieso verjährt. Ich habe mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wesentlich weniger verbraucht, als meinen Vorauszahlungen bisher decken. Ich hätte halt gerne eine Abrechnung darüber und ggf Rückzahlungen. Auch kann ich seit Jahre nichts von der Steuer absetzen mangels Abrechnungen.

  • Nein - die Abrechnungen sind seitens Nachzahlungen von mir sowieso verjährt. Ich habe mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wesentlich weniger verbraucht, als meinen Vorauszahlungen bisher decken. Ich hätte halt gerne eine Abrechnung darüber und ggf Rückzahlungen. Auch kann ich seit Jahre nichts von der Steuer absetzen mangels Abrechnungen.

    Wenn du meinst, du hast ein beachtliches Guthaben aus den Vorjahren, so verjähren deine Ansprüche darauf nach weiteren drei vollen Jahren nach Ende des betreffenden Kalenderjahrs, in dem das Guthaben entstand lt. BGB. Diese Verjährung kannst du durch gerichtlichen Mahnbescheid unterbrechen. Wenn dein Vermieter dem jedoch widerspricht, so mußt du klagen.


    Ich würde mich an einen Miterverein wenden oder eine Verbraucherzentrale oder an die Öffentliche Rechtsauskunft, die beim Amtsgericht angesiedelt ist. Dort hilft man dir jeweils kostengünstig weiter.


    Da du zu Recht keine weiteren Nebenkostenvorauszahlungen mehr leistest, stehst du dich vielleicht so besser, als würdest du rechtliche Schritte gegen den Vermieter einleiten; das mußt du dir mal durchrechnen. Trotzdem würde ich bald mal Rechtsberatung einholen.


    Kündigen würde ich wegen des Nebenkostenproblems nicht, denn ein Umzug verursacht dir nicht unerhebliche Kosten und löst die aufgelaufenen Probleme ganz und gar nicht.

  • Vielen Dank für die hilfreichen Auskünfte! Verbraucherzentrale ist eine sehr gute Idee!

    Kündigen würde ich wegen des Nebenkostenproblems nicht, denn ein Umzug verursacht dir nicht unerhebliche Kosten und löst die aufgelaufenen Probleme ganz und gar nicht.

    Die Kündigung wäre unabhängig von den Nebenkostenproblemen (neue, sehr laute Nachbarn, Vibrationen in Wohnung, nicht behobene Mängel [Badlüfter funktioniert nicht usw.], neue Büroflächen am andere Ende der Stadt) - ich bin bereits seit ein paar Monaten aktiv auf der Suche nach einer guten Wohnung :)

  • Kurzes Update: Mittlerweile bin ich Mitglied im Mieververein (werde ich sowieso brauchen beim Auszug, wenn es um Kaution und Co. geht...), der mir mit einer Rechtsberatung weitergeholfen hat. Mit etwas mehr Druck hat sich mein Vermieter doch durchgerungen, Abrechnungen zu erstellen. Jetzt ist mir auch klar, warum es so lange gedauert hat, trotz Einstellen der Vorauszahlungen...finanziellen Anreiz für den Vermieter gab es nicht ^^

    Bis auf ein paar Formfehler und fehlende Aufschlüsselungen sind die Abrechnungen lt. Mieterverein ok.

    Danke euch für die Tipps!