Absetzen von Renovierungskosten einer Mietwohnung bei anschließender Eigennutzung

  • Hallo,

    Wir haben unser 2 Familienhaus im Sommer 2017 gekauft, renoviert und eine Wohnung im Haus seit Sommer 2018 vermietet. Den Rest vom Haus bewohnen wir selber. Die Renovierungskosten haben wir entsprechend beim Finanzamt abgesetzt.


    Wir überlegen aktuell, ob wir Eigenbedarf anmelden / müssen, da uns ein weiteres Zimmer für Home Office fehlt. Ja, Corona hat und wird noch vieles verändern.


    Hierzu ein paar Fragen:

    Sollten wir Eigenbedarf anmelden und z. B. ab Sommer die Wohnung selber nutzen, können wir dann noch weitere Kosten zur Renovierung der Mietwohnung für Handwerker in dem Lohnsteuerjahresausgleich 2020 an setzten?

    Laufen wir Gefahr, daß es eine Rückforderung vom Finanzamt der bereits abgesetzten Rechnung der letzten Jahre gibt?


    Beste Grüße

    André

  • Die Antwort ist eher: "Kommt drauf an"


    Wenn die Handwerkerleistungen zwar noch in Zeitfenster der Vermietung sind, aber der Grund für die Eigennutzung ist, wären das keine Werbungskosten gem. § 9 EStG, sondern nicht abzugsfähige Kosten gem. § 12 EStG.


    Wenn das vom Finanzamt nicht akzeptiert wird, werden die entstandenen Kosten gestrichen.


    Gruß und ein frohes neues Jahr

    InvestMoe

  • Dies muss das Finanzamt aber genau begründen. In der Regel fallen Renovierungskosten (Handwerker) nach dem Auszug an. Diese sind dann haushaltsnahe Handwerkerkosten und ebenfalls steuerlich geltend zu machen. So von mir gemacht.

  • Hallo,

    die Handwerkerkosten (Lohnkosten) können bis 6T€ immer angesetzt werden.


    Mir geht es um die Materialkosten und auch mehr als 6T€ Handwerkerkosten (Lohnkosten) anzusetzen.


    Grüße

    André

  • Das muss nicht das Finanzamt begründen. Auf Anfrage des Finanzamtes muss es zumindest glaubhaft gemacht werden, dass diese Handwerleistungen für die (mögliche Weiter-) Vermietung nötig waren.

    Ansonsten sind es lediglich haushaltsnahe Dienstleistungen und dann ist nur der Arbeitslohn anzusetzen.