Hallo,
Wir haben unser 2 Familienhaus im Sommer 2017 gekauft, renoviert und eine Wohnung im Haus seit Sommer 2018 vermietet. Den Rest vom Haus bewohnen wir selber. Die Renovierungskosten haben wir entsprechend beim Finanzamt abgesetzt.
Wir überlegen aktuell, ob wir Eigenbedarf anmelden / müssen, da uns ein weiteres Zimmer für Home Office fehlt. Ja, Corona hat und wird noch vieles verändern.
Hierzu ein paar Fragen:
Sollten wir Eigenbedarf anmelden und z. B. ab Sommer die Wohnung selber nutzen, können wir dann noch weitere Kosten zur Renovierung der Mietwohnung für Handwerker in dem Lohnsteuerjahresausgleich 2020 an setzten?
Laufen wir Gefahr, daß es eine Rückforderung vom Finanzamt der bereits abgesetzten Rechnung der letzten Jahre gibt?
Beste Grüße
André