Schlusszahlung 1 Monat vor Abreise fällig, wenn touristisches Ziel seit einigen Wochen "Risikogebiet"?

  • Ist die Schlusszahlung im Januar 2021 für eine Reise im Februar 2021 fällig, obwohl das Reiseziel seit einigen Wochen "Risikogebiet" ist? Oder wäre es besser abzuwarten, wie sich die Lage dort entwickelt?


    Selbst wenn die Reisewarung zu Reisebeginn aufgehoben sein sollte, droht offenbar auch dann Quarantäne nach Rückkehr, wenn die Reisewarnung während des Aufenthalts wieder in Kraft gesetzt wird?

  • Für die Zahlung gilt: ‚Möglich ist nach Ansicht von Reise­rechts­experten und Verbraucherzentralen auch die „Unsicher­heits­einrede“ gemäß § 321 BGB. Danach kann der Reisende, der aus dem Reise­vertrag zur Voraus­zahlung verpflichtet ist, die Zahlung des Reise­preises verweigern, wenn erkenn­bar wird, dass sein Anspruch auf die Gegen­leistung, also die Durch­führung der Reise, durch mangelnde Leistungs­fähig­keit des anderen Teils gefährdet wird. Diese so genannte Einrede muss der Reisekunde gegen­über dem Anbieter erheben, am besten schriftlich per Einschreiben.‘ Quelle: https://www.test.de/FAQ-Corona…en-Verbraucher-5592946-0/


    Sollte es später eine Reisewarnung geben, die den Urlaubszeitraum mit umfasst, können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende ohne Stornierungskosten bzw. ohne Schadenersatzpflicht vom Reisevertrag zurücktreten. Dies ergibt sich aus § 651h BGB.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)