Gewinnsteuer und Erbschaftssteuer

  • Ein ererbtes Aktiendepot hat einen Wert von 100000€.Darin sind aber steuerpflichtige Gewinne von 30000€ enthalten.Bei Verkauf würden also Steuern anfallen.Als Erbschaft sind also 100000€ minus "Gewinnsteuer"anzugeben.

    Wie ist so ein Fall aber zu behandeln,wenn ich diese Aktien nicht verkaufen wii?

  • Da dieAktien vom Depot des Verstorbenen in dein Depot wandern oder du das Depot auf dich überschreibst, kommt in jedem Fall ein Verkauf zustande. Richtig Kater.Ka ?

  • Nein. MMn gehen die Wertpapiere mit den alten Einstandskursen über. Es kommt zu einem doppelten Steueranfall. Zum einen die Erbschaftssteuer mit Kurswert zum Todeszeitpunkt sowie die normale KapESt beim Verkauf. Hier ggf. darauf achten, ob es steuerfreie Altbestände sind und / oder der besondere Freibetrag von 100 T€ bei alten Investmentfonds anzuwenden ist.


    Die Möglichkeit des Abschlags für Steuer auf aufgelaufene Gewinne kenne ich nicht. Wenn es dazu eine belastbare Quelle gibt wäre ich daran interessiert.


    Warnhinweis: persönliche Meinung, keine Steuerberatung, ohne Gewähr.

  • Hallo mottekle,


    Bei einer Erbschaft greift die Fußstapfentheorie. Das bedeutet Sie treten als Rechtsnachfolger in die Position des Verstorbenen. Sie erben also zum Zeitpunkt des Todes den Wert der Aktien zum Zeitpunkt des Todes. Dazu gibt es meistens von den Banken eine Bescheinigung darüber.


    Somit gibt es auch keine Gewinnsteuer in Ihrem Sinne. Bei Realisation der Gewinne würden dann im Rahmen der Erbengemeinschaft KapEst + Soli und eventuell KiSt anfallen.


    VG (auch hier keine Steuerberatung; Angaben ohne Gewähr)

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-