Naja, nicht ganz.
In der Regel zahlt man ja ein paar Jahrzehnte ein, bevor man Auszahlungen beansprucht. Daher hilft es schon, das Versicherungskollektiv zu vergrößern, zumindest vorerst.
Das hängt von der Art der Umstellung ab. Um die Rücklagen für die Beamtenpensionen soll es ja nicht unbedingt zum Besten bestellt sein (auf gut deutsch: falls überhaupt vorhanden reicht das absehbar hinten und vorne nicht), da tippe ich eher darauf dass man die Beamten direkt in die GRV reformiert. Wenn die Ansprüche zum Wechselzeitpunkt ihre Höhe behalten, dürfte sich eventuell sogar ein Richter finden der das durchwinkt. Falls nicht ist das ein Problem anderer Leute, konkret der übernächsten Regierung. Denn die Mühlen der Justiz mahlen langsam.