GRV ungleich Investment

  • Wäre ja auch zu konsequent, die kalte Progression nicht nur durch Anpassung der Steuerparameter zu bekämpfen, sondern auch die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen einzufrieren. Aber irgendjemand muss den Sozialstaat ja bezahlen, also beschwere ich mich gar nicht.

  • Wäre ja auch zu konsequent, die kalte Progression nicht nur durch Anpassung der Steuerparameter zu bekämpfen, sondern auch die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen einzufrieren. Aber irgendjemand muss den Sozialstaat ja bezahlen, also beschwere ich mich gar nicht.

    Naja, es werden ja auch konkrete Leistungen aus den Beiträgen erbracht, daher passt der Vergleich mit der kalten Progression eher nicht.

  • Okay, zur Hälfte lasse ich das Argument gelten. Aber nur zur Hälfte, weil meine RV-Beiträge zwar für heutige Renten verwendet werden, was eine konkrete Leistung ist, aber halt nicht für mich. Und für irgendeine heutige konkrete Leistung wird die Tabaksteuer auch verwendet. Und sei es nur für eine Studie, die das Energiesparpotenzial ermittelt, wenn die Abwärme der Zigaretten nicht mehr das Klima unnütz aufheizt, sondern gezielt aufgefangen wird, um damit Akkus von Händis aufzuladen, mit denen der medizinische Notruf beim Verschlucken der Stummel angerufen wird.

  • ...weil meine RV-Beiträge zwar für heutige Renten verwendet werden, was eine konkrete Leistung ist, aber halt nicht für mich. Und für irgendeine heutige konkrete Leistung wird die Tabaksteuer auch verwendet.

    Für mich wird der Unterschied am besten beim Vergleich der Gesetzlichen Rentenversicherung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung deutlich: Beide werden bei abhängig Beschäftigten prozentual vom Einkommen erhoben, es gibt aber einen Höchstbeitag, der Arbeitgeber trägt einen Anteil usw. Aber bei der Rentenversicherung bekomme ich für mehr Einzahlungen auch eine höhere Rente. Bei der Krankenversicherung macht es für die Leistungen hingegen keinen Unterschied, ob ich monatlich 800 € zahle oder Sozialleistungen beziehe und das Amt dann 200 € zahlt.

  • Für mich wird der Unterschied am besten beim Vergleich der Gesetzlichen Rentenversicherung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung deutlich: Beide werden bei abhängig Beschäftigten prozentual vom Einkommen erhoben, es gibt aber einen Höchstbeitag, der Arbeitgeber trägt einen Anteil usw. Aber bei der Rentenversicherung bekomme ich für mehr Einzahlungen auch eine höhere Rente. Bei der Krankenversicherung macht es für die Leistungen hingegen keinen Unterschied, ob ich monatlich 800 € zahle oder Sozialleistungen beziehe und das Amt dann 200 € zahlt.

    Die Höhe des Krankengeldes ist schon von den Einzahlungen abhängig.

  • Okay, zur Hälfte lasse ich das Argument gelten. Aber nur zur Hälfte, weil meine RV-Beiträge zwar für heutige Renten verwendet werden, was eine konkrete Leistung ist, aber halt nicht für mich. Und für irgendeine heutige konkrete Leistung wird die Tabaksteuer auch verwendet. Und sei es nur für eine Studie, die das Energiesparpotenzial ermittelt, wenn die Abwärme der Zigaretten nicht mehr das Klima unnütz aufheizt, sondern gezielt aufgefangen wird, um damit Akkus von Händis aufzuladen, mit denen der medizinische Notruf beim Verschlucken der Stummel angerufen wird.

    Es geht eher darum, dass mein Beitrag heute meinen Anspruch in der Zukunft begründet.

  • Ich habe mal gehört, dass Steuern auch als Leistungen den Bürgern zu Gute kommen :/

    Sind ja zwei Probleme. Zum einen besteht bei dem Prozess noch einiges an Optimierungspotential, es wird einfach viel Geld für Bürokratie und Mist ausgegeben. Verbuddelte Bahnhöfe mit absehbaren Kapazitätsproblemen zum Beispiel oder Hilfen für Pleitestaaten. Und zum anderen ist die Prinzipienfrage ob der Staat wirklich besser weiß was der Bürger braucht und das Geld sinnvoller einsetzen kann. Da würde ich in vielen Bereichen ein Fragezeichen setzen, siehe erster Punkt.

  • Und zum anderen ist die Prinzipienfrage ob der Staat wirklich besser weiß was der Bürger braucht und das Geld sinnvoller einsetzen kann.

    Du meinst sicher Statussymbole wie Handtaschen und große/schwere Autos. Whirlpools im Garten die 2x im Jahr genutzt werden ? Bitcoins und Goldbarren die sinnlos vor sich hin gammeln. Depos die im Alter eh nicht aufgebraucht werden? ^^

  • Ein paar Irrtümer kannte ich bisher nicht.


    https://www.ihre-vorsorge.de/n…emer-ueber-die-rente.html

    Ging mir auch so, Referat Janders.
    Betrifft aber nicht den Irrtum Nr. 3
    „Ehemänner haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente“
    Dazu hatte ich neulich ein kleines Gespräch mit einem anderen Gast einer 70er Geburtstagsfeier, der diese These fast wortwörtlich und nach dem Prinzip "Keine Ahnung, feste Meinung" vertreten hatte. Ein anderer sprang ihm noch bei. Da ich keine Lust hatte, mit dem Thema den Abend zu sprengen, nahm ich sein stärkstes Argument "Frag doch meinen Bruder, der hat es schriftlich aus Berlin!" spontan an.

    Der Bruder, mit dem ich (ganz) früher mal zusammen Handball gespielt habe, bestätigte mir tags darauf, was ich mir gedacht hatte - hier sinngemäß:
    "Wie immer hat der nur die Hälfte verstanden oder sich gemerkt. Ja, Witwerrente kriege ich keine, aber nur deshalb, weil meine eigene Rente so hoch ist, dass diese 40 % Anrechnung über dem Freibetrag die 60 % von ihrer eigenen kleinen Rente total plattgemacht haben."


    Was ich für mich behielt, war, dass genau dieser sein Fall - der Bruder ist seit 12 Monaten Witwer - mich damals dazu veranlasst hatte, das ganze mal für mich und meine Frau - je nachdem wer von uns mal zuerst den Löffel abgeben muss - mal durchzurechnen. Empfehle ich übrigens jeder potenziellen Witwe w/m.


    Auf den aktuellen Stand Juli 2022 gebrachtes Ergebnis

    1) Egal, wen von uns beiden es zuerst erwischt - die Summen aus eigener Alters- und Hinterbliebenenrente (nach Abzug von Kranken- und Pflegebeiträgen) differieren gerade mal um 30 € monatlich.

    2) Gebe ich zuerst den Löffel ab, erhält sie die 60 % von meiner Rente ungekürzt - brutto jedenfalls. Netto sind es dann doch nur ca 50%, denn fast 20 % dieser 60% holen sich ihre Kranken- und Pflegekasse ab.

    3) Im umgekehrten Fall gehe ich zwar nicht ganz leer aus, aber die knapp 180 € betrachte ich aus heutiger Sicht eher als zusätzlichen RV-Zuschuss zu meinem KV-Beitrag,.der aktuell ja noch 50 % ausmacht.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Egal, wen von uns beiden es zuerst erwischt - die Summen aus eigener Alters- und Hinterbliebenenrente (nach Abzug von Kranken- und Pflegebeiträgen) differieren gerade mal um 30 € monatlich.

    Das ist der Regelfall, dass die Summe fast gleich ist, nur die Zusammensetzung aus Versicherten- und Hinterbliebenenrente deutlich abweicht.