Der Sachverhalt mit dem Lehrer hat nicht zwingend etwas mit Teilrente zu tun. Über eine Teilrente würde zwar auch die Versicherungsfreiheit entfallen, aber das geht auch bei voller Rente mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber.
Dadurch tritt aber (wieder) Versicherungspflicht ein und auch der Arbeitnehmer muss seinen Beitragsanteil zahlen. Aufgrund der Zuschläge kann das aber recht interessant sein.
Dass der Arbeitgeber immer zahlen muss, als wäre der Arbeitnehmer "normal versicherungspflichtig" soll verhindern, dass Rentner deutlich günstiger zu beschäftigen sind, als Arbeitnehmer ohne Rentenbezug. Zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrung wenn so sagen mag.
Und wie man den Umstand, dass eine Entscheidung eines LSG in einem Einzelfall nicht sofort zu einer geänderten Rechtsauffassung sämtlicher DRVen führt, eine "massive Lüge" umdeuten kann, erklärt sich wahrscheinlich auch nur mit viel Motivation.