GRV ungleich Investment

  • Mal eben etwas den (Verkaufs-) Druck erhöhen:


    https://www.ihre-vorsorge.de/n…e-fuer-2022-moeglich.html


    8o

    Aus der Seite zitiert: "Für das Jahr 2022 kann pro Monat zwischen 96,72 Euro und 1.311,30 Euro entrichtet werden." Das würde für das gesamte Jahr maximal 15.735,60 Euro bedeuten. Wie errechnet sich daraus die Anzahl der Rentenpunkte bzw. die Erhöhung der monatlichen Rente?

    Wird denn solch ein "Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung" schnell beschieden? Viel Zeit ist ja nicht mehr.

  • Aus der Seite zitiert: "Für das Jahr 2022 kann pro Monat zwischen 96,72 Euro und 1.311,30 Euro entrichtet werden." Das würde für das gesamte Jahr maximal 15.735,60 Euro bedeuten. Wie errechnet sich daraus die Anzahl der Rentenpunkte bzw. die Erhöhung der monatlichen Rente?

    Wird denn solch ein "Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung" schnell beschieden? Viel Zeit ist ja nicht mehr.

    Der gezahlte Beitrag wird in ein Entgelt umgerechnet. (z. B. 1.311,30 EUR ÷ 0,186 = 7.050 EUR) Dieses Entgelt wird durch das Durchschnittsentgelt geteilt. (z. B. 7.050 EUR ÷ 38.901 EUR = 0,1812 Entgeltpunkte

    Die Entgeltpunkte kommen dann zum bisherigen Rentenanspruch hinzu.


    Wann der Bescheid kommt, ist (rententechnisch) egal. Der 31.03. ist wichtig für diejenigen, die in der Vergangenheit beantragt haben Beiträge zahlen zu dürfen, den Bescheid auch schon haben, aber noch nicht überwiesen haben.


    Ansonsten reicht es, am 31.03.2023 den Termin für die Antragstellung zu buchen. Selbst wenn der Termin erst im Mai ist und dann der Antrag aufgenommen wird, könnte man noch immer "fristgerecht" zahlen. ;)

  • Ein gutes Produkt oder System zur Altersvorsorge bzw. Ruhestandsplanung benötigt keine Abschlusspflicht sondern überzeugt aus sich selbst heraus. Nach meinem Dafürhalten jedenfalls. Dann muß man übrigens auch niemand dazu verpflichten bzw. zwingen es abzuschließen.


    Unabhängig von der (meines Erachtens mediokren) Qualität des Produktes GRV bzw. DRV: Der paternalistische Ansatz iVm Zwang stimmt skeptisch (dahinterstehende Sicht: Zu betreuender Untertan statt mündigem Bürger) - und könnte daher auch bestens zur EU-Kommission passen ...

  • Der paternalistische Ansatz iVm Zwang stimmt skeptisch (dahinterstehende Sicht: Zu betreuender Untertan statt mündigem Bürger) - und könnte daher auch bestens zur EU-Kommission passen ...

    Ja, der mündige Bürger.:/

    Lt. einer etwas älteren Umfrage der Postbank hatte jeder 4. Selbstständige kein konkreten Plan für seine Altersvorsorge (26%).

    Prinzipiell wäre mir das ja auch egal, nur letzten Endes müssen wir Steuerzahler die Suppe auslöffeln, wenn es nicht klappt (H4 aka Bürgergeld, Kosten für KV und ggf. Pflege).

    Von daher wäre m.E. schon wünschenswert, wenn Selbstständige eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung zumindest einer minimalen Altersvorsorge hätten (soll ja jetzt ab 2024 kommen:rolleyes:).

    Ob das nun im Rahmen einer freiwilligen GRV-Mitgliedschaft oder in rein privaten Rahmen stattfindet wäre mir persönlich total egal.

  • Bin auch der Meinung, dass Selbstständigkeit ihre Grenzen haben sollte. Gibt genügend Selbstständige, die ihre Altersvorsorge nicht einkalkulieren oder in schlechten Zeiten drangehen. Kenne ich persönlich auch einen Fall, da kam dann zu allem Übel auch noch die Scheidung dazu.

  • Ja, der mündige Bürger.

    Scheint in Deutschland (aber auch in Brüssel) immer weniger das Leitbild zu sein.

    Prinzipiell wäre mir das ja auch egal, nur letzten Endes müssen wir Steuerzahler die Suppe auslöffeln, wenn es nicht klappt (H4 aka Bürgergeld, Kosten für KV und ggf. Pflege).

    Volle Zustimmung meinerseits.


    Von daher wäre m.E. schon wünschenswert, wenn Selbstständige eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung zumindest einer minimalen Altersvorsorge hätten

    Volle Zustimmung meinerseits.

    Ob das nun im Rahmen einer freiwilligen GRV-Mitgliedschaft oder in rein privaten Rahmen stattfindet wäre mir persönlich total egal.

    So wie mir. "Total egal" wäre mir dagegen nicht auch noch die die Vorgehensweise (GRV) zum Ziel (auskömmliche Altersvorsorge, damit man im Alter nicht anderen Steuerzahlern zur Last fällt) vorzugeben bzw. per Zwang zu regeln.


    Viele Wege führen nach Rom (sprich zu einer auskömmlichen finanziellen Versorgung im Alter). Obligatorisch könnte man z. B den Nachweis für Selbständige machen, daß eine solche später gewährleistet ist - auf welchem Wege auch immer (oder mit welchem Anlagemix auch immer).


    Wer da zum Beispiel nach 5 oder 10 Jahren Selbständigkeit nix in die Wege geleitet hat (oder leiten konnte - dann rechnet sich seine Selbständigkeit wahrscheinlich generell nicht), den könnte man dann immer noch per Vorsorgepflicht in die GRV zwingen.


    Nur meine bescheidene Meinung.

  • Sovereign

    Ein Vorbild könnte ja das 'schwedische Modell' bei der Aktienrente sein.

    Entweder man weist eine entsprechende private Altersvorsorge nach, oder man wird automatisch 'Pflichtmitglied' in der GRV.


    PS: Und nein, es geht nicht darum, dass der selbstständige Nachweisen muss, dass er ein entsprechendes Vermögen oder eine Anlagemix hat, sondern es muss sichergestellt sein, dass das Vermögen auch erst zur Alterssicherung genutzt werden kann. Corona hat gezeigt, wie schnell Selbstständige an Gelder herangehen (müssen), die eigentlich für die AV gedacht waren.

    Die AV-Leistung sollte mindestens so hoch sein, dass der Selbstständige später keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat.

  • Ein Vorbild könnte ja das 'schwedische Modell' bei der Aktienrente sein.

    Entweder man weist eine entsprechende private Altersvorsorge nach, oder man wird automatisch 'Pflichtmitglied' in der GRV.

    So was bzw. nix anderes schwebte mir in meinem Beitrag 845 vor. Ob die Einlassungen von der Frau Roßbach (DRV) aber wirklich so zu verstehen sind, ist mir beim Überfliegen des Artikels nicht ganz klar geworden.


    PS: Und nein, es geht nicht darum, dass der selbstständige Nachweisen muss, dass er ein entsprechendes Vermögen oder eine Anlagemix hat, sondern es muss sichergestellt sein, dass das Vermögen auch erst zur Alterssicherung genutzt werden kann. Corona hat gezeigt, wie schnell Selbstständige an Gelder herangehen (müssen), die eigentlich für die AV gedacht waren.

    Das sollte sich ja dann über die nähere und konkrete Ausgestaltung regeln lassen (auch da wieder mit einem Resthauch von Vertrauen in die Selbstverantwortung und Mündigkeit des Selbständigen - rein theoretisch könnte der sich nämlich irgendwann von seiner AV immer ein paar Sportwagen kaufen und den Rest im Spielcasino verjubeln). Etwa mit der Regelung, daß ein gewisser Teil (der AV) nicht vor einem Mindestalter zur Verfügung stehen soll und danach als lebenslange Rente fließen könnte sozusagen als minimale Basisabsicherung - um nur ein Beispiel zu nennen.


    Hatte letztens ein Cartoon gesehen: An einer Hauswand hockt ein junger Mann vor sich einen umgedrehten sprich aufgestellten Hut und ein gemaltes Schild "Keine Arbeit. Bitte Spende". Paar Meter weiter hockt ein alter Mann ebenfalls mit aufgestelltem Hut und Schild "45 Jahre Arbeit. Bitte Spende". Darunter stand: Deutschland 2035 ...

  • Pain Fact:

    Es gibt Selbstständige, die sich unter Verweis darauf, dass sie ja gut kalkulieren, dagegen wehren, Insolvenzgeldumlage zu zahlen.


    Wenn alle Selbstständigen grundsätzlich in der GRV hängen, fände ich das nicht verwerflich. Bei Nachweis einer adäquaten alternativen Alterssicherung ließe sich über eine Befreiung reden.


    (Nur früher wurden auch Kapitallebensversicherungen über 100 DM monatlich als Alternative akzeptiert.) :rolleyes:

  • Wenn alle Selbstständigen grundsätzlich in der GRV hängen, fände ich das nicht verwerflich.

    So unterschiedlich kann man das sehen. Für meinen Teil fände ich das nicht nur "verwerflich" (um die Formulierung aufzugreifen) sondern auch übergriffig (unser Staatsvertrauen bzw. unsere Staatsgläubigkeit scheint also sehr unterschiedlich ausgeprägt zu sein). Die Terminologie "in der GRV hängen" finde ich in dem Kontext übrigens treffend gewählt ...

    Bei Nachweis einer adäquaten alternativen Alterssicherung ließe sich über eine Befreiung reden.

    Wie großzügig und gnädig.

    (Nur früher wurden auch Kapitallebensversicherungen über 100 DM monatlich als Alternative akzeptiert.)

    Früher halt. Da konnte man auch pro 100 tsd. DM noch 500 oder 600 DM Rente lebenslang einkaufen (als Sofortrente gegen Einmalbeitrag) und so das biometrische Risiko Langlebigkeit absichern oder aus einem Kapital von 500 tsd. DM eine auskömmliche Rente (z. B. mit Bundeswertpapieren) basteln.


    Wobei auch früher schon die nur 100 DM monatlich eine Farce gewesen wären - jedenfalls eingedenk der Aufgabe und des Ziels.

    Pain Fact:

    Es gibt Selbstständige, die sich unter Verweis darauf, dass sie ja gut kalkulieren, dagegen wehren, Insolvenzgeldumlage zu zahlen.

    Ähnlich wie bei den Staaten: Europäische Staatsanleihen sind m. W. per definitionem "ausfallsicher" (da Staaten "gut kalkulieren") und sind so regulatorisch begünstigt (gegenüber Anleihen privater Emittenten), da sie bankseitig nicht mit Eigenkapital (Mindestquoten) hinterlegt werden müssen, so lange sie aus dem Euroraum (sprich dem gleichen Währungsgebiet) kommen. Nach meinem bescheidenen Kenntnisstand jedenfalls.

  • Vielleicht bestehen auch einfach unterschiedliche Ansichten zum Thema "kollektive Sicherungssysteme".


    Wäre es eigentlich auch übergriffig, auch diejenigen zum nüchternen Fahren zu verdonnern, die auch nach Alkoholkonsum noch sicher fahren können?

  • Selbstständige die in ihren Preisen keine Altersvorsorge mit einkalkulieren sind wettbewerbsfähiger (da billiger).

    ... und somit dürften sie entweder, aufgrund höherer Umsatzgrößenordnungen, doch einen Teil für die Vorsorge erübrigen können... oder sich indirekt für's Arbeiten bis zum Abnippeln entschieden haben ;)

  • Wenn alle Selbstständigen grundsätzlich in der GRV hängen, fände ich das nicht verwerflich. Bei Nachweis einer adäquaten alternativen Alterssicherung ließe sich über eine Befreiung reden.

    Bin auch dafür.


    Meine Reihenfolge wäre:


    1. Politiker (ist mir ganz wichtig)

    2. Beamte o.a. wie Richter

    und dann erst die Gewerbetreibenden und Freiberufler.

  • Die bilden sich nur ein, noch sicher fahren zu können.

    Ich glaube das war genau der Punkt.


    Eine "freiwillige Selbstverpflichtung" a la "Wenn Sie glauben nicht gut für sich Sorgen zu können, zahlen Sie doch bitte in Sicherungssytem XY ein", wird kein Selbständiger in Anspruch nehmen.

    Das ist genau wie "Bitte fahren Sie nicht mehr Auto, wenn Sie sich das nicht zutrauen".

    Das funktioniert nicht.