GRV ungleich Investment

  • Bezüglich der freiwilligen Beiträge hatte ich vor Kurzem ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung. Ich habe mich insbesondere über die Möglichkeiten der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Schul- und Studienzeiten die keine Anrechnungszeiten (etwa die Schulzeit zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr) sind beraten lassen.

    Im Gespräch wurde mir ausdrücklich von diesen Nachzahlungen für die Schul- und Studienzeiten abgeraten wenn ich schon jetzt beabsichtige mal früher in Rente (bei mir wäre das gegenwärtig das 65. Lebensjahr) gehen zu wollen und die dadurch entstehenden Rentenabschläge ab meinem 50. Lebensjahr (gegenwärtiger Stand) durch freiwillige Beiträge ausgleichen möchte. Durch die Nachzahlungen für die Schul- und Studienzeiten würde ich nämlich erstmal meinen Rentenanspruch erhöhen und dementsprechend höher würden später auch die Ausgleichszahlungen für den von mir jetzt schon geplanten früheren Rentenbeginn ausfallen.

    Ohne eine konkrete Rechnung anzustellen, konnte der Mitarbeiter schon sagen, dass es in diesem Fall vorteilhafter ist auf die Nachzahlungen für die Schul- und Studienzeiten zu verzichten.

    Grundvoraussetzung ist natürlich, dass man auch schon mit einem früheren Rentenbeginn alle erforderlichen Wartezeiten erfüllt, was bei mir der Fall ist.

  • Bezüglich der freiwilligen Beiträge hatte ich vor Kurzem ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung. Ich habe mich insbesondere über die Möglichkeiten der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Schul- und Studienzeiten die keine Anrechnungszeiten (etwa die Schulzeit zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr) sind beraten lassen.

    Im Gespräch wurde mir ausdrücklich von diesen Nachzahlungen für die Schul- und Studienzeiten abgeraten wenn ich schon jetzt beabsichtige mal früher in Rente (bei mir wäre das gegenwärtig das 65. Lebensjahr) gehen zu wollen und die dadurch entstehenden Rentenabschläge ab meinem 50. Lebensjahr (gegenwärtiger Stand) durch freiwillige Beiträge ausgleichen möchte. Durch die Nachzahlungen für die Schul- und Studienzeiten würde ich nämlich erstmal meinen Rentenanspruch erhöhen und dementsprechend höher würden später auch die Ausgleichszahlungen für den von mir jetzt schon geplanten früheren Rentenbeginn ausfallen.

    Ohne eine konkrete Rechnung anzustellen, konnte der Mitarbeiter schon sagen, dass es in diesem Fall vorteilhafter ist auf die Nachzahlungen für die Schul- und Studienzeiten zu verzichten.

    Grundvoraussetzung ist natürlich, dass man auch schon mit einem früheren Rentenbeginn alle erforderlichen Wartezeiten erfüllt, was bei mir der Fall ist.

    Ich bin erschüttert. =O


    Die höhere Rente führt zu mehr "Luft" für Ausgleichszahlungen. Man muss diesen Spielraum doch nicht zwingend ausnutzen.


    Waren denn eher hohe Nachzahlungen geplant? Falls ja, ist der Begriff "Gesamtleistungsbewertung" gefallen?

  • Korrekt, hier gab es entweder ein schweres Kommunikationsproblem, oder der Mitarbeiter der Rentenversicherung hat grob falsch beraten.


    Vor- und Nachteile der Nachzahlung für Ausbildungszeiten sind hier nett diskutiert, wie ich finde:

    http://www.rentenfuchs.info/nachzahlen-fuer-schulzeiten/


    Dort gibt es auch einige andere Seiten mit Beispielrechnungen zu den Ausgleichszahlungen für frühere Rente (wohlgemerkt: Stand aktuell, die zukünftige Gesetzeslage ist unbekannt).

  • Referat Janders  Galileo , vielen Dank für die Tipps. Ich werde mich damit aufjedenfall nochmal ausführlicher befassen, die Rentenfuchs-Seite eignet sich dafür schon mal sehr gut.

    Waren denn eher hohe Nachzahlungen geplant? Falls ja, ist der Begriff "Gesamtleistungsbewertung" gefallen?

    Es war noch keine konkrete Höhe geplant, ich wollte mich erstmal einfach unverbindlich beraten lassen. Der Begriff Gesamtleistungsbewertung ist ziemlich sicher nicht gefallen.

    Ich vermute mal der Mitarbeiter ging grundsätzlich davon aus, dass ich den Maximalbetrag zahlen will, also die Minderung durch den Rentenabschlag voll ausgleichen will.

  • Die Nachzahlung für die Schulzeiten verändern den Durchschnittswert für die Rentenberechnung, können sich somit zusätzlich zu den Entgeltpunkten aus der Nachzahlung indirekt ein weiteres Mal rentensteigernd auswirken.


    Daher sind die Sonderbeiträge zum Ausgleich der Abschläge eigentlich die schlechteste Lösung, um zusätzliche Beiträge zu zahlen.

  • Angeregt durch euch habe ich mich heute im Alter von fast 39 an die Gesetzliche Rentenversicherung gewandt und gefragt, welche Möglichkeiten der Beitragsnachzahlung für Ausbildungszeiten es für mich gibt. Meine Kontenklärung hat schon länger stattgefunden.


    Abitur habe ich nach 13 Jahren Schulzeit mit 19 gemacht. Als Student war ich 13 Semester eingeschrieben, das Studium mit Abschluss hat davon 10 gedauert.


    Ich werde demnächst einen Brief erhalten. Referat Janders was denkst du was da drin steht?

  • Oha, da vermute ich einmal, dass sich Nachzahlmöglichkeiten für die Zeit zwischen 16. und 17. Geburtstag ergeben und ggf. für das letzte Ende vom Studium.


    Die Rentenversicherung wird sich (schweren Herzens) bereit erklären zwischen 83,xx und 13xx,xx Euro für jeden nachzahlungsberechtigten Monat anzunehmen.


    Sonst einfach in den letzten Versicherungsverlauf schauen. Für die Monate, die mit "Schul-/Hochschulbesuch (Höchstdauer überschritten)" bezeichnet sind, könnte man nachzahlen, wenn man will.

  • Die Nachzahlung für die Schulzeiten verändern den Durchschnittswert für die Rentenberechnung, können sich somit zusätzlich zu den Entgeltpunkten aus der Nachzahlung indirekt ein weiteres Mal rentensteigernd auswirken.


    Daher sind die Sonderbeiträge zum Ausgleich der Abschläge eigentlich die schlechteste Lösung, um zusätzliche Beiträge zu zahlen.

    D.h. die Nachzahlung für Schulzeiten lohnt sich im Regelfall?

  • Es kommt auf die Definition von "Regelfall" an.

    Je nachdem, was ich an Steuern zu zahlen habe und wie lange ich meine Rente erlebe, bekomme ich mein eingezahltes Geld wieder heraus, ggf. mit deutlichem Plus. Aber 15 Jahre Rentenbezug ist schon das Minimum dafür, dass es sich lohnen könnte.


    Es lassen sich Fallgestaltungen erdenken, in denen die indirekte Rentensteigerung durch die Nachzahlung sehr deutlich zum Tragen kommt.


    Ein No-Brainer ist die Nachzahlung nie, allerdings lohnt es sich für fast jeden, diese Option mit in Betracht zu ziehen.

  • Ja, die 15 Jahre hatte ich für mich auch ausgerechnet.


    Wie immer eine Kalkulation / Spekulation, ggf. als weiterer Baustein in der Altersvorsorge neben Immobilien, ETF's, Riester, Rürup nicht verkehrt.


    Auf einem Bein steht man bekanntlich schlecht :)


    Ich lasse mich da auch mal beraten und teile gerne meine Erkenntnisse.

  • Bei meiner Rentenklärung habe ich solche Hinweise für Nachzahlungen für die Schulzeit nicht gesehen. Wenn man so was macht, dann erst kurz vor Renteneintritt, oder? Bis dahin kann ich das Geld ja privat (wahrscheinlich) höherrentierend anlegen. Oder gibt es eine zeitliche Frist für die Nachzahlung?

  • In der Rentenauskunft (das dicke Paket) steht irgendwo ein Hinweis drin, in der Renteninformation (die Doppelseite) nicht.


    Ich kann noch einmal nachschauen, wo in der Auskunft der Hinweis versteckt ist.


    Die Nachzahlung kann bis zum 45. Lebensjahr beantragt werden.


    https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/207.html


    Ansonsten kann man nur laufend freiwillige Beiträge leisten, allerdings nur für Zeiträume, in denen man nicht versicherungspflichtig ist.

  • Ja klar! Die künftigen Kurse für Bitcoin gibts auf kursprognose.com!

    Am Montag für um die 30k kaufen und im Februar bei ca. 50k verkaufen! Cool, gell?

    Ein Familienangehöriger ist tatsächlich ganz am Anfang mit viel Geld und Risiko beim Bitcoin eingestiegen und darf sich jetzt "Millionär" schimpfen... Ich gebe aber ehrlich zu, das hätte ich mich nie getraut!

  • Ein Familienangehöriger ist tatsächlich ganz am Anfang mit viel Geld und Risiko beim Bitcoin eingestiegen und darf sich jetzt "Millionär" schimpfen... Ich gebe aber ehrlich zu, das hätte ich mich nie getraut!

    Sind das Buchgewinne oder realisierte Gewinne?


    Von einer echten Million kann man auch Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. 8o

  • Sind das Buchgewinne oder realisierte Gewinne?


    Von einer echten Million kann man auch Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. 8o

    2/3 realisiert


    *edit*


    Das ist eine sehr berechtigte Frage mit den Buchgewinnen - Ich sehe es übrigens so, dass wenn solange keine Gewinne realisiert sind, Buchgewinne uns Privatanlegern begrenzt etwas bringen.


    Wie öft höre ich z.B., "Meine Immobilie, die ich vor x Jahren gekauft haben, könnte ich jetzt zum dreifachen des damligen Kaufpreises verkaufen".


    Solange der Kaufpreis nicht realisiert ist, bringt es mir ja nichts monetäres.