Cool, dann ist die Wette wohl aufgegangen.

GRV ungleich Investment
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Ein Familienangehöriger ist tatsächlich ganz am Anfang mit viel Geld und Risiko beim Bitcoin eingestiegen und darf sich jetzt "Millionär" schimpfen... Ich gebe aber ehrlich zu, das hätte ich mich nie getraut!
Was heißt denn schon viel Geld und Risiko? Als der Coin bei 5 bis 6 Dollar stand und quasi schon etwas etabliert war ... als Alternativ-Währung ... kaufte „man“ den Coin, um ggfs. Käufe übers Web zu bezahlen. Damals dachte man nicht an Kurse von 100 oder 1.000 Dollar und schon erst recht nicht an Kurse, wie wir sie jetzt sehen oder zum berühmten High, nachdem die Kurse purzelten. Das Risiko war damals - so lange ist es ja noch nicht her - dass der Kurs fällt, oder es laut Peng macht und das Spiel gelaufen ist, oder das wallet gehackt wird. Ja, der Totalverlust war (und ist möglich).
Ich gebe zu, dunnemals ein paar Bitcoins gekauft zu haben ... mit „Spielgeld“ - Geld, auf das ich nicht dringend angewiesen war. Na ja, so bin ich aus Versehen zu etwas an extra Spielgeld gekommen... weil ich rechtzeitig verkauft hatte... und noch eine weitere Runde habe ich auch noch gedreht 😏
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Ach so, wer es gerne in Papier hat, der kann hier fündig werden:
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Also wenn man eine Rentenauskunft anfordert und noch nachzahlen kann, dann findet man im Abschnitt "K" einen Hinweis auf die Nachzahlungsmöglichkeiten.
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Es gibt ein Special von Stiftung Warentest zum Thema https://www.test.de/FAQ-Freiwi…hlungen-lohnen-5218494-0/
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Also wenn man eine Rentenauskunft anfordert und noch nachzahlen kann, dann findet man im Abschnitt "K" einen Hinweis auf die Nachzahlungsmöglichkeiten.
Hallo Referat Janders
Meinst du mit der "Rentenauskunft" das jährliche Schreiben mit Rentenprognose und Erwerbsminderungsrente?
Ich sehe da keinen "Abschnitt K". Verwechsel ich da was? Oder heißt es, dass ich nichts nachzahlen kann?
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Das jährliche Schreiben (1 bis 2 Seiten) ist die "Renteninformation". Eigentlich ist das nur eine Wasserstandsmeldung und Erinnerung, dass die DRV da ist und bei Bedarf berät.
Die "Rentenauskunft" ist ein Paket von 20 bis 30 Seiten und informiert deutlich tiefgehender als die Kurzfassung.
Die Auskunft gibt es ab den Fünfzigern und nur alle drei Jahre automatisch. Sie kann aber auch einfach angefordert werden (telefonisch oder online).
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ach cool, danke für die Info
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Ein neuer interessanter Artikel in diesem Zusammenhang:
Aktien-ETF mit Entnahmestrategie oder gesetzliche Rente – was ist vorteilhafter?