Servicepauschale bei der Volksbank zurückfordern

  • Hallo Zusammen,


    leider konnte ich keinen Beitrag bzw. eine deutliche Antwort beim lesen dieses Forums oder beim sonstigen "Goggeln"erhalten. Aufgrund des Zeitdrucks habe ich mich nun entschlossen selbst aktiv zu werden und mich dem Forum anzuschließen :)


    Es geht darum, ob die Servicepauschale bei Volksbanken (ab dem Jahr 2011,davor wurde es Bearbeitungsentgeld genannt) ebenfalls zurückgefordert werden kann?


    In den Darlehnsbedingungen wird es wie folgt erklärt:


    Sofern ihr Vertrag eine Servicepauschale enthält, beinhaltet diese die folgenden Zusatzleistungen:


    1. Zwei Ratenänderungen auf Ihren Wunsch während der Vertragslaufzeit
    2. Zwei Vertragsänderungen auf Ihren Wunsch während der Vertragslaufzeit
    3. Sechs Monate Ratenaussetzung auf Ihren Wunsch.
    4. Ablöseservice Fremdbanken. Sofern Sie uns hierfür den Auftrag erteilen.


    Alle Zusatzleistungen wurden nicht in Anspruch genommen.


    Über eine Auskunft hierzu würde ich mich sehr freuen.


    MfG Manuswiss

    • Offizieller Beitrag

    Hierzu gab es am 09.12. eine mündliche Verhandlung am Gericht in Düsseldorf, lt. @kastanienblatt wird mitte Januar das schriftliche Urteil erwartet.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager