Versicherung kürzt Rechnung bei Teilkaskoschaden

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Probelem. Ich hatte einen Steinschlag in der Windschutzscheibe und bin dann in eine Werkstatt gefahren, wo man mir sagt die Scheibe muss erneuert werden. Das habe ich meiner Versicherung gemeldet und die hat das so bestätigt mit Schadensnummer. Jetzt habe ich das reparieren lassen und meine Werkstatt sagt mir, dass die Versicherung ihre Rechung gekürzt hat. Die Werkstatt will nun von mir den Restbetrag,die Versicherung bleibt bdabei, dass sie nicht mehr zahlt. Was kann ich da tun? Ich dachte ich bin versichert!???

    Kann mir jemand einen Tipp geben?

    Danke Euch

    Joey

  • Hallo joey p. , willkommen im Finanztip-Forum.


    Gibt es eine Begründung für die Kürzung seitens der Versicherung? Vorstellen könnte ich mir die Selbstbeteiligung bei Teilkasko oder dass der Tarif die Werkstattwahl durch die Versicherung vorsieht, wo sie den Schaden dann billiger repariert bekommt.

  • Hallo Kater.Ka,

    super, deine schnelle Antwort. Ja, die Selbstbeteiligung muss ich natürlich zahlen. Die Versicherung hat aber darüber hinaus die Rechnung gekürzt. Ich habe freie Werkstattwahl. Habe das der Versicherung so geschriebn. Die Antwort war es wird nicht mehr bezahlt.

    Ich weiss nicht weiter, einen Anwalt beauftragen bringt ausser Kosten wohl auch nix.

    Danke fürs mitdenken.

    Joey

  • Hallo zusammen,

    nach einem Steinschlag habe ich mein Auto in eine Audi Werkstatt gebracht. Diese tauschten die Windschutzscheibe und wollten dies mit der Huk Coburg abrechnen. Nun kahm eine Rechnung der Werkstatt von 272 €. Laut Huk Coburg gehören Klemmleisten und Blindnieten nicht zum Reparaturumfang. Laut Werkstatt waren diese vergammelt. Was kann man hier tun?

    .......

    Das habe ich im Internet gefunden, vielleicht ist es bei dir ähnlich.

    Vielleicht ist deine Frage hiermit beantwortet

  • Hallo MichaG

    Ja, so ähnlich ists bei mir auch, ebenfalls HUK Coburg. Die haben wohl auch alles mögliche beanstandet. Aber: Ich bin doch der Versicherungsnehmer und muss mich drauf verlassen können, dass mein Schaden bezahlt wird wenn die Versicherung mir vorab nicht gegenteiliges sagt, oder liege ich da falsch? Die können doch meine Werkstatt des Vertrauens nicht gegen mich ausspielen?

  • Hab Mal weiter gegoogelt, gibt da einige Fälle. Das wird schon rechtlich passen vermutlich.


    Meiner Meinung nach hat deine Werkstatt da vermutlich etwas "geschlafen". Die hätten es so schreiben "müssen" das es passt..

    Oder dir halt ggf. ne Info geben müssen, was nicht von der Versicherung übernommen wird (die haben doch auch Erfahrungswerte)


    Ansonsten kannst du der HUK Mal mit wechsel drohen und auf Kulanz hoffen.

    Ob es erfolgreich sein wird, keine Ahnung. Ein Versuch ist es vielleicht...

  • Hallo,


    es geht also darum, dass außer dem Wechsel der Frontscheibe noch weitere Teile gewechselt wurden. Ich bin kein Kfz- Sachverständiger aber meine Laienkenntnisse sagen mir, alles, was mit der Scheibe selbst zwingend mit gewechselt werden muss, ist Versicherungsumfang, was nicht eben nicht. Wenn es so ist, dass die z.B. Klemmleisten und Blindnieten bei einer neuen Scheibe grundsätzlich wieder verwendet werden können, hat die HUK recht. Wenn sie deshalb nicht wiederverwendet werden können, weil sie vergammelt sind, ist das kein Versicherungsfall.

    Aber: Ich bin doch der Versicherungsnehmer und muss mich drauf verlassen können, dass mein Schaden bezahlt wird wenn die Versicherung mir vorab nicht gegenteiliges sagt, oder liege ich da falsch? Die können doch meine Werkstatt des Vertrauens nicht gegen mich ausspielen?

    Aus Sicht der HUK wurde Ihnen wohl das Wechseln der Scheibe bezahlt, aber eben nicht – um es plastisch zu formulieren – noch ein Reifenwechsel.


    Was nun? Mein Vorschlag, gehen Sie mit der „Werkstatt Ihres Vertrauens“ Punkt für Punkt die Rechnung durch und sortieren: Welche Teile sind auch im guten Zustand neben der Scheibe mit zu Wechsel, weil z.B. nur einmal montierbar (es gibt z.B. solche Schrauben). Die muss Ihnen die HUK ersetzen. Bei allen anderen hat die Werkstatt Ihr Vertrauen wohl etwas überstrapaziert und hätte Sie bei Reparaturannahme auf die Zusatzkosten hinweisen müssen. Das wäre dann ein Ansatzpunkt für eine Kulanzregelung mit der Werkstatt.

    Die hätten es so schreiben "müssen" das es passt..

    Zu der Frage verkneife ich mir eine Bemerkung.


    Gruß Pumphut

  • Danke für Euren Input. Danke pumphut,das hilft mir echt weiter.

    Die Werkstatt hat vielleicht auch ein bisschen "überzogen".


    Aber meine Grundsatzfrage bleibt: Kann ich mich als Versicherungsnehmer darauf verlassen, dass die Versicherung bezahlt, wenn sie mich nicht vorher darauf hinweist, dass ich bestimmte Voraussetzungen schaffen muss?

  • In einem Gespräch von Mann zu Mann wirst du nicht aufgeklärt werden. In den AGB bzw Versicherungsbedingungen steht das garantiert. "Wir erstatten, was Sie versichert haben, nicht mehr" wird da drin stehen.


    Ist aber echt ein interessantes Thema. Wir hatten mal einen Hausratfall mit einem Fenster. In die neue Scheibe haben wir eine Milchglasfolie einziehen lassen. Erwartungsgemäß hat die Versicherung die Scheibe gezahlt, nicht aber die Folie.

  • Hallo,

    In einem Gespräch von Mann zu Mann wirst du nicht aufgeklärt werden. In den AGB bzw Versicherungsbedingungen steht das garantiert. "Wir erstatten, was Sie versichert haben, nicht mehr" wird da drin stehen.


    Ist aber echt ein interessantes Thema.

    Das ist wirklich ein interessantes und wichtiges Thema. Die Aufklärung über diese Details ist die Aufgabe des Versicherungsvermittlers (egal in welcher Rechtsstellung). Wenn man einen hat, sollte man ihn auch im Schadenfall konsultieren. Die Leistung bezahlt man mit der Versicherungsprämie mit. Wer eine Online- Direktversicherung abschließt, muss sich selbst schlau machen, z.B. auch über dieses Forum.


    Und noch eine generelle Bemerkung: Die Frage, was ist versicherter Schaden und was geht darüber hinaus, ist erst in der letzten Zeit für die breite Masse relevant geworden. In „besseren Zeiten“ hatten die Versicherer ein dickes Polster und konnten über Kleinigkeiten hinwegsehen. Heute kämpfen alle um die schwarze Null und das wirkt sich auch auf das Regulierungsverhalten aus.


    Wie immer gilt, wer sich auf Geschäfts-„partner“ verlässt, kann verlassen sein.


    Gruß Pumphut

  • Vielleicht kann man ein solches Risiko abmildern, indem man grundsätzlich eine Werkstattbindung vereinbart. Die Partnerwerkstätten der Versicherungen sind gut und wissen i. d. R. aus Erfahrung, was ihre Partnerversicherung übernimmt und was nicht.


    Ich hatte mal einen Riss in der Windschutzscheibe, damals bei HUK24 versichert inkl. Werkstattbindung. Online-Schadensmeldung, man hat mich zu ihrem Partner Carglass geschickt und alles war schnell erledigt, ohne Aufpreis meinerseits.

  • Die Partnerwerkstätten der Versicherungen sind gut und wissen i. d. R. aus Erfahrung, was ihre Partnerversicherung übernimmt und was nicht.

    Sehr viele freie Werkstätten kennen die Konditionen ebenfalls und rechnen zu den gleichen „Kursen“ der Partnerwerkstätten mit den Versicherern ab. Also, trotz Tarifen mit Werkstattbindung ist der geschädigte VN nicht benachteiligt, wenn er mit seiner Werkstatt regulieren lässt. Vorher nachfragen ist natürlich unerlässlich.

  • Danke an alle.

    Mhm, da war ich vielleicht zu naiv. Ich dachte versichert=alles gut, Werkstatt macht das schon.

    Aber klar Pumphut, alle wollen ihre Marge ausreitzen. Ich stehe dann eben blöd da und zahle!

    Vermute, ich bin kein Einzelfall.

  • Hallo zusammen,

    ich wollte kurz berichten wie es ausgegangen ist. Ich hatte in den letzten 2 Monaten zweimal an die Schadenaussenstelle der Versicherung geschrieben und um eine detaillierte Begründung für die Ablehnung gebeten. Jedesmal kam ein relativ unfreundliches Schreiben zurück ohne dass auf meine Fragen eingegangen wurde. Dann habe ich mich an den Vorstand der AG gewendet. Jetzt wurde ich ausführlich und freundlich über die Hintergründe informiert. Im Prinzip ist es so, dass ich als Versicherungsnehmer den Schaden begrenzen muss, soweit mir das möglich ist. Ich muss also darauf achten, dass die Reparaturkosten im üblichen Rahmen sind. In meinem Fall war es nun so, dass nach Prüfung durch die übergeordnete Instanz die Werkstattrechnung als angemessen angesehen und bezahlt wurde.

    Würde mich freuen, wenn mein Erfahrung auch anderen weiter hilft.

  • Und noch eine generelle Bemerkung: Die Frage, was ist versicherter Schaden und was geht darüber hinaus, ist erst in der letzten Zeit für die breite Masse relevant geworden. In „besseren Zeiten“ hatten die Versicherer ein dickes Polster und konnten über Kleinigkeiten hinwegsehen. Heute kämpfen alle um die schwarze Null und das wirkt sich auch auf das Regulierungsverhalten aus.

    JA! Heute kämpfen alle Versicherer gegeneinander und zwar mit Armadas von Justiziaren und Gutachtern. Vor allem das erhöht immerfort Regulierungen und Tarife. Erschwerend hinzukommt, das zuviel KickiKacka um Firmenfahrzeuge und private Leasingfahrzeuge mit Advokaten reguliert wird, so wie viele private PKW-Eigentümer ebenfalls bis zum Anschlag rechtsschutzversichert sind. Darüberhinaus werden kontinuierlich Jahr für Jahr immer Fahrzeuge zugelassen werden, die in Summe immer mehr Schäden haben: https://de.statista.com/statis…gewaehlten-haltergruppen/

    So "wirtschaftet" sich das Versicherungssystem von innen zu Grunde und es gibt neben kurzfristigen Gewinnen auf allen Seiten eigentlich am Ende nur noch hochgejazzte Verlierer.

  • Meiner Meinung nach hat deine Werkstatt da vermutlich etwas "geschlafen". Die hätten es so schreiben "müssen" das es passt..

    Wie sollen wir das denn verstehen?

    Betrug und Beihilfe zum Betrug?

    Ganz tolle Idee - wenn man etwas anders schreibt, als es ist, weil es dann passt, dann ist das ein Straftatbestand!