Frist für LV Leistungsbescheid?

  • Hallo, zum 01.08.2014 steht mir mit dem Ablauf meiner Lebensvericherung die Leistungsauszahlung zu. Nun habe ich schon mehrmals bei der Versicherung angefragt, wann ich endlich den Leistungsbescheid bekomme. Dort will man aber die Entscheidung des Bundestags über die Bewertungsreserven abwarten. Gibt es aber nicht nach 30 Jahren Laufzeit gesetzliche Fristen für den Bescheid? Ich ging davon aus, dass ich mind. 4 Wochen vor Ablauf des Versicherungsvertrags einen Bescheid erhalten müsste. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

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    Hallo,
    wir beschäftigen uns zur Zeit genau mit diesem Problem. Leider lautet die momentane Aussage der Aufsichtsbehörde BaFIn zu diesem Thema: Geltendes Recht ist anzuwenden. Seit heute mittag ist wieder deutlicher geworden, dass das Gesetz tatsächlich noch im Juli umgesetzt werden soll.
    Soll heissen: Selbst wenn Sie jetzt ein Schreiben Ihres Versicherers erhalten, wäre dieses angesichts der sich ändernden Rechtslage unverbindlich. Sprich: Es kann sein, dass Sie am 1.8. de facto weiniger erhalten, als Ihnen Ihr Versicherer im Juli mitteilt. Eine überaus ungünstige Situation, mit der Sie bei weitem nicht allein sind!
    Wissen Sie, wie hoch die Bewertungsreserven sind, die Ihr Vertrag enthält?


    Beste Grüße


    Saidi Sulilatu

    • Offizieller Beitrag

    Der Vertrag wäre sehr sicher ein Kandidat für eine vorzeitige Kündigung gewesen. Jetzt hilft nur noch: Daumen drücken! Aber nach den Entwicklungen der letzten Tage sehe ich leider schwarz. Man scheint mit allen Mitteln verhindern zu wollen, dass die Bewertungsreserven zum 1.8. noch ausgezahlt werden. Ihre und unsere Hoffnung ist: dass die bürokratischen Mühlen der Behörde BaFin nicht so schnell mahlen und Sie am 1.8. noch durchkommen, weil man die Kürzung noch nicht umgesetzt hat. Die andere Hoffnung ist natürlich, dass Ihr Versicherer nicht von der Kürzung betroffen ist.
    Darf ich nach Ihrem Versicherer fragen?

  • Ja, ich bin versichert beim Versorgungswerk der Presse. Leider habe ich von einer Kündigung abgesehen gehabt, da man mir bis vor kurzem telefonisch versichetr hat, dass die Versicherung auf sehr gesunde Beine steht und kein Grund bestünde, die Auszahlung der Reserven zu streichen. Jetzt aber klingt es leider mit der Verzögerungstaktik etwas anders.

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    • Offizieller Beitrag

    Ich kann Sie etwas beruhigen. Das Presseversorgungswerk beruht zu großen Teilen auf der Allianz. Es gibt derzeit keine verlässlichen Informationen darüber, welche Versicherer von der Kürzung der Bewertungsreserven betroffen sein werden. Jedoch würde es viele überraschen, wenn die Allianz dabei wäre. Das Signal wäre meines Erachtens nach für die gesamte Versicherungswirtschaft verheerend. Möglich ist aber auch, dass bei allen Lebensversicherern ein (wenn auch jeweils unterschiedlich hoher) haircut vorgenommen wird, so dass man nicht sagen muss, "die Allianz gehört zu den schlechten...".


    VG

  • Ihre Antwort freut mich, in diesen Tagen ist es eine selten positive Rückmeldung. Natürlich nehme ich sie zunächst als unverbindliche Tendenz an, aber sie ist macht doch noch Hoffnung, dass ich nicht so haarscharf an den bisher zugesagten Bewertungsreserven vorbeischramme. :)

  • So, nun hat gestern abend der Bundestag entsprechende Entscheidungen getroffen. Leider finde ich heute nirgends klare Aussagen dazu, ob und in welcher Höhe Bewertungsreserven ausgeschüttet werden und ab wann das neue Gesetz greift. Gibt es dazu von Expertenseite nähere und vor allem klarere Informationen? Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo, leider kenne ich den Sockelbetrag in seine Höhe nicht. Aber inzwischen scheint es, dass der Bundespräsident das LVRG eingehend prüfen wird, was einen Aufschub des Inkrafttretens von 6-8 Wochen bedeuten könnte. Das wiederum lässt mich hoffe, dass ich zum 01.08.2014 noch nach alter Gesetzeslage ausgezahlt werde. Ist diese Annahme auch richtig, oder täusche ich mich?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    in der Tat, der Bundespräsident will das Gesetz eingehend prüfen. Allerdings hat das Präsidialamt auf meine Nachfrage gestern angegeben, dass die in der Presse stehenden 8 Wochen eher als eine Art Maximaldauer angesehen werden müssten und dass es auch erheblich schneller gehen könne. Aber die Chancen, dass der 1.8. noch nicht drunter fällt, sind jetzt recht gut.
    Gleichzeitig liegen uns mittlerweile Anzeichen vor, dass die Allianz, wie viele andere Lebensversicherer auch, die Reserven streichen wird. Umso mehr drücke ich Ihnen die Daumen!
    Wenn Sie möchten, melden Sie sich für die Finanztip-Email an. Wir halten Sie auf dem Laufenden, auch kurzfristig.


    Beste Grüße

  • Hallo,


    wie bewerten Sie denn die rechtliche Situation des Gesetzes. Z.B. hat ja der Bund der Versicherten den Bundestagspräsendenten in einem offenen Brief angeschrieben mit der Bitte um Überprüfung auf Gesetzes wegen möglicher verfassungsrechtlicher Bedenken.


    Es ist ja so, dass eine letztlich zufällig definierte Personengruppe (alle Auszahlungen ab 1.7 oder 1.8 oder 1.9) hier massiv benachteiligt wird und die Rendite der künftigen Ausscheidenden sichert, bzw. wahrscheinlicher der Versicherungsgesellschaften selbst. Eine Wahlmöglichkeit soll dem Versichterten ganz bewußt genommen werden.


    Ist das nicht eine Enteignung? Kann man das einfach so machen?


    Die Verantwortung für die zu hoch angesetzten Garantiezinsen in der Vergangenheit trägt doch zudem eigentlich der Bund und nicht die betroffene Personengruppe...


    Kann man darauf hoffen, dass sich irdendwer rechtlich zur Wehr setzt?


    Viele Grüße

  • Ist es nicht auch bedenklich, dass manchen Versichterte noch die Möglichkeit haben, eine Kündigung auszusprechen und andere nicht, nämlich die bei den die Beiträge nicht monatlich, sondern pro Quartal oder jährlich ausgezahlt werden? Für die Betroffenen eine weitere zusätzliche Ungleich-Behandlung...

    • Offizieller Beitrag

    @all: Grundsätzlich finde ich die allgemeine Empörung berechtigt, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen muss ein teil der Versicherten für Management- bzw- Vertriebsfehler der Versicherer gerade stehen. Sie hätten in den 90ern einfach nicht so hohe Garantiezinsen ausloben sollen. Zum anderen gibt es ja das Argument, dass eine Lebensversicherung nun mal ein Kollektiv ist, in dem Verträge nicht individuell, sondern gemeinschaftlich betrachtet werden sollten und müssen. Dieses Argument halte ich grundsätzlich auch für richtig. Nur funktioniert der Vertrieb von Lebensversicherungen gewollt ganz anders: Praktisch kein Vermittler klärt den Kunden darüber auf, dass er in ein Kollektiv eintritt, mit allen Vor- und Nachteilen. Sondern es wird grundsätzlich mit individuellen Vorteilen geworben. Das Kollektiv wird als individuelle Geldanlage verkauft. Aber das wird jetzt stillschweigend unter den Tisch gekehrt.


    Piet: Wir sind nicht in der Lage, dies verfassungsrechtlich bzw. auf Ebene der höchsten Rechtssprechung zu beurteilen. Ob jemand gegen das Gesetz klagt und welche Aussichten dies hat, können wir nicht beurteilen. Wenn aber, wird sich dies Jahre hinziehen.
    Ich kann Ihnen aber zustimmen, dass in der Finanzkrise die Banken vom Bund (= Steuerzahler!) gerettet wurden, die Lebensversicherer jetzt von (einem Teil) ihrer Kunden.


    Gast: Rechtens ist dies sicher, da die Vertragsbedingungen diese Kündigungsfristen vorsehen und Sie eben keinen vertraglichen Anspruch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven haben. Ein vertraglicher Anspruch könnte sicher nicht einfach durch ein Gesetz geändert werden (Thema Bestandsschutz).
    Ob dies aber alles GERECHT ist, ist eine ganz andere Frage.
    Wie man sieht, hat Recht nicht immer mit gerecht zu tun...


    VG

    • Offizieller Beitrag

    @all: Das Gesetz wurde heute veröffentlicht und ist damit in Kraft. Zum 1.9. werden damit keine freien Bewertungsreserven mehr ausgeschüttet. Falls Ihr Vertrag eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven enthält (oft der Fall), so ist diese aber noch bis Ende des Jahres gesichert und kann, falls lohnend, durch Kündigung zum 1.12. abgeholt werden.

  • Hallo, mein Fall ist am Ende doch glücklich abgeschlossen! Am 01.08. erhielt ich meine LV-Auszahlung inkl. der Bewertungsreserven. Ziemlich genau eine Woche bevor das Gesetz nun in Kaft tritt. Ich danke für die hilfreichen Antworten!