Hallo Community,
ich bin seit Juli 2020 an einer Immobilie dran. Im August 2020 habe ich eine Provisionsvereinbarung mit dem damals noch zuständigen Makler unterzeichnet, der von der ursprünglichen Verkäuferin im Februar 2020 beauftragt wurde. Im Mai 2020 verstarb die Verkäuferin und die damals noch potentiellen und heute bestätigten Erben übernahmen die Verkaufsverhandlungen mit mir, im Ergebnis haben wir uns auf einen (Ver-)Kauf verständigt, diesen aber bis heute (noch) nicht abgewickelt. Im Nachgang zu den Verhandlungen habe ich weitere Kostenpunkte entdeckt und mich zu Nachverhandlungen mit den Verkäufern entschlossen, die dem Makler zu diesem Zeitpunkt bereits das Mandat entzogen hatten. Nun gab es eine Gesetzesänderung und ich frage mich, ob ich Stand heute noch verpflichtet bin dem Makler seine volle Provision zu zahlen? Neue Verkäufer (Erbengemeinschaft), Gesetzesänderung
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Beste Grüße und vielen Dank im Voraus
smnjns13