Vorwort: ich habe durchaus bei mehreren Banken ein Konto, und auch nicht nur bei Sparkassen.
Jetzt habe ich folgendes bei einer Sparkasse erlebt:
Es geht um die Gebühren für die EC-Karte (oft heisst diese Karte in der Banken-Sprache auch "Debitkarte"). In den AGB, genauer: im Preisaushang (auch speziell für das Kontomodell, das ich habe) dieser speziellen Sparkasse heisst es:
"Ausgabe einer Sparkassen Debitkarte pro Jahr 9,00 EUR"
ohne (und dies ist hier denke ich der Knackpunkt) dass der Begriff "Jahr" definiert wird.
Bei mir war es nun so: ich habe das Konto Mitte Oktober 2020 eröffnet, und bereits in den ersten Tagen im November hat man mir zum ersten Mal die 9 EUR belastet (im Buchungstext steht: "Entgelt Debitkarte für 2020, Karten-Nr ...."). Der Betrag ist also nicht anteilsmässig für 2 Monate (Nov + Dez 2020) berechnet (das wären dann 1/6 von 9 = 1.50 EUR), das hätte mich auch gewundert und das habe ich auch bei anderen Banken (bei denen ich schon mehrere Jahre bin) noch nie erlebt.
Und nun kommts: schon am 5.1.21 werden mir erneut 9 EUR belastet (Detail-Info: "Entgelt Debitkarte für 2021").
Dies ist mir allerdings bisher noch niemals untergekommen: normalerweise gilt dort implizit, dass die erste Jahresgebühr bis zum "Eröffnungstag" des Kontos im Folgejahr gilt. Soll heissen, bei mir bei dieser speziellen Sparkasse hätte ich frühestens ca. Mitte Oktober 2021 die neuen Jahresgebühren für die EC-Karte erwartet. Dass mir nun tatsächlich für den Zeitraum Mitte Oktober (Kontoeröffnung) bis Dezember schon 9 EUR für die EC-Karte abgezogen werden (wo bei mir - ich habe es mir genau notiert - die EC-Karte erst am 30.10.2020 bei mir eingetroffen war), finde ich schon ein starkes Stück.
Der Punkt, an dem man natürlich jetzt streiten kann ist: was ist laut Preisaushang unter "... pro Jahr..." bei den Gebühren für die Debitkarte zu verstehen? Wie oben ausgeführt, der Begriff "Jahr" wird in dieser AGB/Preisaushang (und auch sonst in keinem Glossar dieser Sparkasse) nicht definiert. Meiner Meinung nach ist "pro Jahr" durchaus auf zweierlei Weise interpretierbar: einmal als Kalenderjahr (so, wie es anscheinend diese Sparkasse macht), und: pro Laufzeit-Jahr, also pro Zeitraum von 12 laufenden Monaten (bei mir also Mitte Oktober 2020 bis Mitte Oktober 2021).
Und bevor die Rückfragen kommen, hier noch mein Statement: nein, ich habe bisher noch nicht mit dem Kundendienst, Ombudsmann oder ähnliches gesprochen, und ich werde auch wegen 9 EUR (wenn man es genau nimmt, sind es ja eigentlich nur 7.50, die ich reklamieren würde) keinen Aufstand machen. Es hat (hatte) seine Gründe, warum ich zu dieser Bank bin; dummerweise habe ich schon einige Änderungen in Bezug auf dieses Konto veranlasst, dies muss ich erst restrukturieren. Wahrscheinlich werde ich dann dieses spezielle Konto zum Jahresende wieder kündigen, die diesjährigen EC-Karte-Gebühren von 9 EUR sind ja wahrsch sowieso weg und werden bei einer Kündigung zu (z.B.) Ende September nicht anteilig rückerstattet.
Jetzt habe ich aber folgende Fragen an euch:
(a) hat jemand auch schon mal so was mit einer Sparkasse erlebt? Wie war die Reaktion (eure, die der Bank): habt ihr reklamiert, hat es einen Gang vor eine Schiedsstelle (Ombudsmann) gegeben, oder wie hat die Reaktion eurer Bank auf eure Nachfrage/Reklamation ausgesehen?
(b) hat jemand einen Hinweis auf Quellen (Urteile, Schiedssprüche) wo der Begriff " pro Jahr" in Bezug auf Banken und Gebühren einmal beurteilt wurde? Mich interessieren natürlich juristisch belastbare Quellen, soll heissen: wo wurde mal eine Bank wegen einer solchen unklaren Begriffes zurechgewiesen; oder Grundsatz-Urteile?
(c) oder habe ich Unrecht mit meinem Zweifel an der Interpretationswürdigkeit des Begriffs "pro Jahr" ? Ist dies evtl allen andern klar und war so, wie ich es nun erlebt habe, erwartet worden, nur ich bin überrascht?
Bin auf eure Meinungen gespannt. Danke für ernsthafte Beiträge.
JK