Steueraufteilung bei gemeinsamer Veranlagung

  • Hallo, wir sind verheiratet und haben für 2019 eine Steuerrückerstattung vom Finanzamt erhalten. Dazu haben wir einen dreiseitigen Wisch zur Aufteilung der erstatteten Steuer bekommen.


    Dort ist einmal der Split auf beide Ehepartner einmal nach Paragraph 37 Abgabenordnung (70/30) und einmal nach Paragraph 268 Abgabenordnung (50/50).


    Was ist denn jetzt der richtige?


    Vielen Dank vorab.


    Viele Grüße

    Neal