Guten Tag.
Ich bin heute auf einen Artikel im Internet gestoßen und hätte dazu bitte eine Frage.
Meine Frau hat jetzt im Januar eine Lebensversicherung ausgezahlt bekommen die ursprünglich (1987 - 1992) als betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber lief. Ab 1992 lief die Versicherung auf den Namen meiner Frau, da sie wegen unserer Kinder aufgehört hat zu arbeiten und sie zahlt den Beitrag seither privat.
Jetzt wollte die Versicherung die Daten von ihrer Krankenkasse habe, da Beiträge zur Krankenversicherung nachträglich zu entrichten wären.
Muss sie jetzt nur für den Teil der Einzahlungen Krankenversicherung bezahlen in dem sie berufstätig war und die Beiträge über das Gehalt liefen oder entfällt das gänzlich, da die Versicherung ja nun schon etliche Jahre auf den Namen meiner Frau läuft?
Bei mir wird im März auch eine solche Versicherung fällig. Bei mir wurde diese Versicherung allerdings erst 2018 (da ging ich in Rente) auf meinen Namen umgeschrieben und ich zahle seither die Beiträge privat.
Ich habe das nämlich bei mir mal ausgerechnet. Ich habe genau 12 Jahre lang monatlich 100,-- Euro gezahlt. Das sind insgesamt 14.400,-- Euro Eigenleistung. Der Auszahlungsbetrag soll jetzt ca. 16.000,-- Euro betragen.
Rechne ich jetzt die 18 % (Krankenvers. / Pflegevers.) ab ca. 2.900,-- Euro, käme ich auf einen Betrag von ca. 13.100,--. Das kann doch sicherlich so nicht gewollt sein, dass wären ja ca. 1.300,-- Euro weniger als ich eingezahlt habe??? Wäre es damals gleich versteuert worden, waren die Beitragssätze je wesentlich niedriger und der Arbeitgeber hätte ja die Hälfte der Beiträge übernommen.
Hat das Datum dieses neuen Gesetzes 2004 etwas damit zu tun,. dass erst ab 2004 berechnet wird, bzw. wenn die Versicherung vor 2004 abgeschlossen wurde, dass dann gar nichts berechnet wird??
Da geht es ja um schöne Summen und ehrlich gesagt ist die Versicherung und die Krankenkasse da nicht sehr aussagefreudig und hilfsbereit.
Vielen Dank für eine kurze Erklärung.
Freundliche Grüße Harald Heidenreich, 63477 Maintal