Mir wurde das schmackhaft gemacht, dass man unterjährig keine Einbußen durch die KapESt hat
Steuer fällt beim Thesaurierer nicht an, es sei denn die Vorabpauschale.
Sofern das Kapital nicht während der Laufzeit entnehmbar ist bist Du sehr unflexibel. Ferner muss das Steuerthema differenziert betrachtet werden. Bei Abschaffung der KapESt zugunsten normaler Besteuerung hat das Halbeinkünfteverfahren einen Vorteil, allerdings muss man genau prüfen, ob nicht die TFS 30% greift, d.h. bei der Steuer wären die Faktoren nicht 50 und 100% sondern 50 und 70%,