steuerliche Behandlung von Grundstücken bei Betriebsaufgabe

  • Guten Tag,


    ich bin selbstständiger Einzelunternehmer und habe einen holzverarbeitenden Betrieb. Diesen Betrieb habe ich schon vor vielen Jahren von meinem Vater übernommen. Er hat den Betrieb vor ca. 65 Jahren aufgebaut. Da ich mittlerweile das Rentenalter erreicht habe, wird in naher Zukunft die Betriebsaufgabe bei mir anstehen. Der Betrieb + Lagerhalle befindet sich auf einem großen Grundstück. Daran grenzen noch zwei weitere Grundstücke an, die auch mir gehören. Jedoch sind diese Grundstücke nicht bebaut und diese werden für keine betrieblichen Zwecke genutzt. Es ist einfach nur eine Wiese. Alle Grundstücke hat mein Vater damals vor vielen Jahren erworben, als er den Betrieb aufgebaut hat.


    Diese Grundstücke würde ich gerne meinen Töchtern vermachen, jedoch weiß ich nicht welche Grundstücke zum Betriebsvermögen und welche zum privaten Vermögen gehören. Sollten die Grundstücke zum Betriebsvermögen gerechnet werden, würden bei der Betriebsaufgabe stille Reserven aufgedeckt, wodurch ich eine sehr hohe Steuerlast zu stemmen hätte.


    Kann mir also jemand sagen, wie ich herausfinde welche Grundstücke zum Betriebsvermögen gerechnet und welche dem Privatvermögen zugerechnet werden? Wird beim bebauten Grundstück evtl. prozentual zwischen privat/Betrieb unterschieden?

    Steht diese Information im Grundbuch? Oder kann das der Steuerberater mir sagen?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • Ob die Grundstücke Betriebsvermögen sind der ob sie das nicht sind, kann dir der Steuerberater sagen.


    Der Steuerberater hat die Grundstücke entweder ins Betriebsvermögen aufgenommen (evtl. musste er das sogar) oder er hat es eben nicht getan.


    Für die Aufgabe eines Betriebs gibt es einen Freibetrag, den man nach Vollendung des 55. Lebensjahres einmal im Leben geltend machen kann. Aber auch dazu weiß der Steuerberater mehr.

  • Danke schon mal für die Antwort.


    Steht die Info ob Grundstücke zum Betriebsvermögen zählen auch irgendwo im Jahresabschluss, den mein Steuerberater erstellt?


    Gäbe es vielleicht noch eine andere Möglichkeit, dass die stillen Reserven nicht aufgedeckt werden (falls die Grundstücke tatsächlich zum Betriebsvermögen zählen) um die Steuerlast zu mindern? Zum Beispiel Geschäftsumwandlung oder evtl. meine Töchter in den Betrieb aufnehmen etc.

  • Danke schon mal für die Antwort.


    Steht die Info ob Grundstücke zum Betriebsvermögen zählen auch irgendwo im Jahresabschluss, den mein Steuerberater erstellt?


    Gäbe es vielleicht noch eine andere Möglichkeit, dass die stillen Reserven nicht aufgedeckt werden (falls die Grundstücke tatsächlich zum Betriebsvermögen zählen) um die Steuerlast zu mindern? Zum Beispiel Geschäftsumwandlung oder evtl. meine Töchter in den Betrieb aufnehmen etc.

    Hallo h84,


    genau das ist doch eine Frage, die Du mit Deinem Steuerberater besprechen solltest, denn diesen bezahlt man doch dafür, dass er berät. Dafür sollte er da sein.


    Vorher solltest Du für Dich abklären, was Du willst.


    Ob die Grundstücke Betriebsvermögen sind und so bilanziert sind, steht im Anlageverzeichnis. Unbebaute und bebaute Grundstücke sollten ziemlich weit oben stehen.


    Du könntest auch die Einheitswert-Bescheide der Grundstücke zu Rate ziehen, denn dort sollte stehen, wie sie bewertet sind, zum Beispiel als Betriebsgrundstück - ja oder nein,...

  • Woher soll ich den wissen, was ich will wenn ich noch nicht einmal die verschiedenen Möglichkeiten mit Vor- und Nachteilen kenne? Da stimme ich Ihnen in sofern zu, dass dies mein Steuerberater mir aufzeigen muss.


    Angenommen, die Grundstücke sind als Betriebsvermögen bilanziert, gibt es eine Möglichkeit diese wieder aus dem Betrieb "raus zu nehmen". Im Internet habe ich viel gelesen, dass ein Grundstück, welches nicht nicht gewerblich genutzt wird, als privates Grundstück gilt. Aber da kenne ich mich halt einfach zu wenig aus...