PKV Standardtarif - Ausweg ohne Gefühl der "Holzklasse"

  • Kurz vor dem Ruhestand und inzwischen nahezu vierstelligem Beitrag für die PKV einschließlich Pflegeversicherung erwäge ich einen Wechsel in den Standardtarif. Der Beitrag läge nur noch bei ca. 35 % meines bisherigen Beitrags.


    Allerdings möchte ich mich nicht als Bittsteller beim Arztbesuch fühlen. Ich würde deshalb einer Berechnung nach den normalen Sätzen zwischen 2,3 und 3,5 zustimmen und die Differenz zur Erstattung durch die PKV von 1,8 (GOÄ) und 2,0 (GOZ) selbst zahlen.


    Liegen hier schon Erfahrungen mit einem derartigen Vorgehen vor? Wie ist das Erstattungsverhalten der Kassen?


    Bitte keine Tipps zum Wechsel in andere PKV-Tarife!

  • Allerdings möchte ich mich nicht als Bittsteller beim Arztbesuch fühlen. Ich würde deshalb einer Berechnung nach den normalen Sätzen zwischen 2,3 und 3,5 zustimmen und die Differenz zur Erstattung durch die PKV von 1,8 (GOÄ) und 2,0 (GOZ) selbst zahlen.

    Falls du mal mehr Arztleistungen in Zukunft benötigst, kann die Differenzzahlung aus eigener Tasche doch erheblich sein. Im Vergleich zu den Zahlungen, die der Arzt von der GKV erhält, bist du im Standardtarif kein Bittsteller und solltest schon gar nicht an den Faktor 3,5 denken, ihn selber zu übernehmen.

  • habe mal gelesen dass manche Ärzte Patienten mit diesem Tarif nicht akzeptieren also informiere dich genau bei deiner Kasse wie das gehandhabt wird. habe das vor langer Zeit mal versucht und dann davon Abstand genommen und meinen Eigenanteil erhöht?

  • Zitat

    Falls du mal mehr Arztleistungen in Zukunft benötigst, kann die Differenzzahlung aus eigener Tasche doch erheblich sein.

    Darüber bin ich mir bewusst und würde das in Kauf nehmen.


    Zitat

    Im Vergleich zu den Zahlungen, die der Arzt von der GKV erhält, bist du im Standardtarif kein Bittsteller und solltest schon gar nicht an den Faktor 3,5 denken, ihn selber zu übernehmen.

    Das stimmt so nicht für den Bereich Zahnarzt (GOZ).


    Zitat

    habe mal gelesen dass manche Ärzte Patienten mit diesem Tarif nicht akzeptieren

    Das genau ist meine Frage! Ich würde mich nicht als Standardtarif-Patient ausgeben. Wie verhält sich dann die Kasse?

  • 1. es geht nicht um eine Kasse, sondern um eine PKV!

    2. was erstattet wird, steht ja im Vertrag!

    3. Bittsteller ist man nicht!

    4. es gibt eine gesetzliche Pflicht


    § 5b Bemessung der Gebühren bei Versicherten des Standardtarifes der privaten Krankenversicherung

    Für Leistungen, die in einem brancheneinheitlichen Standardtarif nach § 257 Abs. 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert sind, dürfen Gebühren nur bis zum 1,7fachen des Gebührensatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 2 berechnet werden. Bei Gebühren für die in den Abschnitten A, E und O des Gebührenverzeichnisses genannten Leistungen gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des 1,7fachen des Gebührensatzes das 1,3fache des Gebührensatzes tritt. Bei Gebühren für die in Abschnitt M des Gebührenverzeichnisses genannten Leistungen gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des 1,7fachen des Gebührensatzes das 1,1fache des Gebührensatzes tritt.