Hallo,
darf man wenn man ein Vollzeitstudium absolviert auch gleichzeitig vollzeit arbeiten?
Gibt es diesbezüglich eine Gesetzesgrundlage?
Gerad in Zeiten in Corona, lässt sich das sehr gut verbinden, da die Vorlesungen online asynchron stattfinden und man es sichs elbst einteilen kann.
Danke für eine Antwort.
VG Samy