Zahlungserinnerung Mahnung von 2011 verjährt?

  • Hallo zusammen,

    ich wollte vor ein paar Wochen auf einer Auktionsplattform für DVD/Blu-rays ein paar Titel Verkaufen und wusste, dass ich noch ein Konto dort von Anno dazumal hatte.

    Tatsächlich haben E-Mail u Passwort auf Anhieb funktioniert und ich habe ein paar titel einstellen können.

    Am Abend musste ich dann feststellen, dass der Account gesperrt wurde und ich eine Mail im Postfach hatte ich, der ich darüber Informiert wurde, das ich angeblich offene Beträge von 2011 hätte, die nicht beglichen wurden und ich dahingehend mehrmals abgemahnt wurde. Ich habe natürlich gleich alle meine unterlagen durchsucht, konnte aber leider aus dieser Zeit nichts mehr finden und die Aushändigung der Kontoauszüge bei der Bank sind Irrwitziger Weise teurer als die eigentliche Forderung.

    Diese Beträgt nämlich 47€ aus nicht bezahlten, angeblichen Einstellgebühren. Ich kann mich nur beim besten Willen nicht erinnern, dass ich jemals auf der Plattform was verkauft habe, nur gekauft.

    Jetzt zieht sich der Mail verkehr mit denen schon gut eine Woche in denen ich die Forderer bitte mir doch eine exakte Auflistung der Titel mitzuteilen, für die Geld verlang wird, um das besser nachzuvollziehen.

    Weil ich führe, seit 2008 eine Excel liste mit mir erworbenen Filmen mit vermerk, ob ich die noch im Besitz habe oder eben verkauft. (Bin Sammler, da braucht man irgendwann eine Übersicht um nicht alles doppelt zu kaufen)


    Diese können mir der Forderer aber angeblich nicht aushändigen. Was ich komisch finde, weil selbst bei anderen Plattformen kann ich 10 Jahre rückwirkend oder seit Bestehen eines Kontos nachschauen, was ich jemals Ver oder gekauft habe.


    Jetzt kann man sich sagen, naja es sind ja "nur" 47€ zahl die doch und gut is...

    Ne, nicht wenn ich nicht genau und verständlich sehe, wofür das sein soll. Schließlich wächst Geld auch nicht auf den bäumen ;)


    Daher meine Frage, was kann / soll ich jetzt tun? So wie ich das sehe, sind die Forderungen ja mit dem 31.12.2014 vergolten und verjährt. Aber wie erkläre ich das denen Schriftlich so das es Hand und Fuß hat oder bleibt mir nichts anderes über, als der weg zum Anwalt/Gericht?


    Den detaillierten E-Mail verlauf kann ich gerne zur Verfügung stellen, natürlich mit geschwärzten Details/Personen/Daten - wenn gewünscht.


    Vielen Dank für jede Art von Hilfe!


    Mit freundlichen Grüßen

    Mark

  • batz_benzer89

    Hat den Titel des Themas von „Zahlungserinnerunung Mahnung von 2011 verjährt?“ zu „Zahlungserinnerung Mahnung von 2011 verjährt?“ geändert.
  • Guten Abend,

    es geht hier NICHT um (Ver)käufe,sondern um Einstellgebühren(wie Du selbst schreibst),die damals (noch)erhoben wurden.

    Mittlerweile werden diese übrigens von Ebay nicht mehr erhoben.Dieser Typ von Forderung unterliegt NICHT der Verjährung.

    Bezahl die €47.- und laß Dich "in Gnaden" wieder aufnehmen!