Riester: Kleinbetragsrente - wer entscheidet?

  • Hallo Riester-Auskenner,


    hier wurde immer mal wieder angesprochen, dass bei Riester zu Beginn der Auszahlungsphase statt der üblichen Verrentung förderunschädlich auch eine Einmalzahlung des Guthabens in Frage kommt, wenn die sich ergebende monatliche Rente unter 1% der Bezugsgröße West (sog.Kleinbetragsrente, manchmal auch Kleinstbetragsrente; ab 1.1.21 sind das 32,90 €) liegen würde.


    Aber wer entscheidet eigentlich, ob die Kleinbetragsrente per Einmalzahlung abgefunden wird oder nicht?

    • Kann der Anbieter die Abfindung fordern, weil sich die Verrentung für ihn nicht lohnt?
    • Kann der Kunde die Abfindung fordern, weil er lieber eine Einmalzahlung will?
    • Können beide es fordern?

    Gespannt auf Eure Antworten,

    Guido

  • Einer meiner guten Vorsätze für 2021 war ja, keine ganz doofen Fragen mehr zu stellen. Die ersten 14 Tage habe ich dem Anschein nach bisher ganz gut durchgehalten. :S


    Selbst Polydeikes schwieg in seinem berühmten Sticky im Wertpaper-Forum dazu. https://www.wertpapier-forum.d…b=comments#comment-635052 . Der lange Zeit nicht verfügbare Artikel ist dort übrigens wieder freigeschaltet. Achtung, das ist alles Stand 2010, seitdem gab es einige Änderungen bei Riester.

  • Ich kann mir selbst antworten:


    Es gibt keine übergreifende Regelung, sondern die Versicherer regeln es in ihren AVB. Im fraglichen Fall die myLife: "Ist die monatliche Rente nicht größer als eine Kleinbetragsrente nach § 93 Abs. 3 EStG, können wir sie durch eine Einmalzahlung abfinden." (Hervorhebung von mir)


    Telefonisch erfuhr ich, dass von dieser Möglichkeit bisher ausnahmslos Gebrauch gemacht wurde und man davon ausgeht, dass das auch so bleibt, weil man sich Stand heute kein Szenario vorstellen kann, in dem die Rentenzahlung für den Versicherer das bessere Geschäft ist.


    Pläne zur Umgehung der Verrentungspflicht durch Aufteilen und Besparen mehrerer Verträge, die jeweils unter der Kleinbetragsrente bleiben, würden also wahrscheinlich aufgehen. Garantien gibt es dafür aber keine, nicht einmal unverbindliche.

  • Das wäre aber ein Plan (und dementsprechend eine Berechnung) mit sehr vielen Variablen:

    - Höhe der Bezugsgröße zum Zeitpunkt der Auszahlung

    - Rentenfaktor zum Zeitpunkt der Auszahlung

    - Verzinsung bis dahin

    - eventuelle Fusion von Anbietern bei den man Verträge laufen hat

    .

    .

    .

    :/

  • Ich würde das auch nicht propagieren wollen, aber es wurde gelegentlich als Gestaltungsmöglichkeit diskutiert.


    Man könnte kurz vor der Rente Angst bekommen, dass die Dinger am Ende zu gut laufen. Aber vielleicht gibt das auch eine Win-win-Situation: entweder mein Plan geht auf und ich werde abgefunden, dann freue ich mich. Oder das Produkt lief viel besser als gedacht, dann freue ich mich auch.