Hallo Riester-Auskenner,
hier wurde immer mal wieder angesprochen, dass bei Riester zu Beginn der Auszahlungsphase statt der üblichen Verrentung förderunschädlich auch eine Einmalzahlung des Guthabens in Frage kommt, wenn die sich ergebende monatliche Rente unter 1% der Bezugsgröße West (sog.Kleinbetragsrente, manchmal auch Kleinstbetragsrente; ab 1.1.21 sind das 32,90 €) liegen würde.
Aber wer entscheidet eigentlich, ob die Kleinbetragsrente per Einmalzahlung abgefunden wird oder nicht?
- Kann der Anbieter die Abfindung fordern, weil sich die Verrentung für ihn nicht lohnt?
- Kann der Kunde die Abfindung fordern, weil er lieber eine Einmalzahlung will?
- Können beide es fordern?
Gespannt auf Eure Antworten,
Guido