Steuererklärung

  • Hallo,

    ich bin neu und stelle mal meine ersten Fragen!

    Ich habe die EST 2019 mit dem Programm Tax 2020 von Buhl gemacht und habe mich zutiefst erschrocken. Da steht zum Schluss eine Nachzahlung von 2200 €!

    Wir sind seit 2018 im September verheiratet und haben seitdem III/V. Meine Frau verdient durchschnittlich und ich erhalte eine geringe Rente.

    Voriges Jahr haben wir mit Steuerklassen I/I bis August und III/V ab September noch 180 € rausbekommen.

    Ich habe mich Schritt für Schritt durch das Programm geklickt, denke aber, das diese Nachzahlung zu hoch ist.

    Das meine Frau übers Jahr mit der III zu wenig Lohnsteuer bezahlt hat, ist mir klar.

    Jedoch denke ich, das die Nachzahlung um die Hälfte zu hoch ist. Wir haben keine sonstigen Einkünfte oder Lasten.

    Jetzt überlege ich, zu einem Verein für Lohnsteuerhilfe zwecks Beratung zu gehen.

    Jedoch wenn ich doch keinen Fehler gemacht habe, sind zu der saftigen Nachzahlung auch noch eine dreistellige Summe für die Beratung obendrauf fällig!

    Was denkt ihr, ist solch eine Nachzahlung

    „ normal „ oder habe ich bei der Steuererklärung etwas falsch gemacht!?:?:

  • Ohne euer Bruttoeinkommen zu kennen, kann man nicht viel verlässliches sagen.


    Die Steuerklassenwahl 3/5 macht nur Sinn, wenn der Abstand der Einkommen 60:40 beträgt oder der Abstand größer ist. Dann zahlt der 60% Verdiener relativ wenig und der 40% Verdiener relativ viel. Unterjährig hat man mehr Geld in der Tasche. Hätte man 4/4 gewählt und die Einkommen gehen stark auseinander, hätte man mit der Steuererklärung Geld zurück bekommen. Insofern bringt die Wahl 3/5 nach der Steuererklärung keinen Vorteil. Der eigentliche Vorteil entsteht durch das Ehegattensplitting, nicht durch die Steuerklassenwahl.


    In eurem Fall wäre die 4/4 eine bessere Wahl. Dann richtet ihr euch in euren realen Verhältnissen ein und lebt nicht 2 Jahre über eure Verhältnisse und die Nachzahlung überrascht euch.


    180 Euro zuwenig Steuern pro Monat kommen schnell zustande. Für einen Test im Steuerrechner bräuchten wir das Bruttogehalt.

  • Hallo.


    Der steuerfreie Teil der Rente bleibt als fester Euro-Betrag konstant, somit ist von Jahr zu Jahr mehr von der Rente zu versteuern. Je höher die Rentenanpassungen ausfallen, desto stärker kann es sich auf die Steuerlast auswirken.

    Da von der Rente (im Normalfall) keine Vorauszahlungen geleistet werden, ist die Gefahr von Nachzahlungen bei Rentenbezug grundsätzlich relativ hoch. Wenn die Ehefrau ein Einkommen hat, das laufend "zu günstig" behandelt wird, dann erhöht dies die Gefahr von Nachzahlungen zusätzlich.

  • Also:

    1. die Frau hat 36000 €

    ich habe 15000 € Rente mit 3700 € Rentenfreibetrag...

    2. Das Finanzamt teilte mir auf meine Frage nach den Wahlmöglichkeiten bei der Steuerklasse mit, das IV/IV bei uns nicht möglich ist, da ich Rentner bin und demzufolge keine monatliche Lohnsteuer entrichte. Dies wäre Voraussetzung für IV/IV.

  • Ich habe verschiedene Rechner bemüht und komme auf ca. 1.200 € Nachzahlung. Ich kenne mich allerdings im Thema Rentenbesteuerung nicht aus und hoffe daher auf Beiträge von kundigen Schreibern.

  • Ein Brutto von 36000 in Steuerklasse V macht Sozialversicherungsbeiträge von ca. 7000 Euro und unterjährig abgeführte Lohnsteuer von ca. 1900 Euro.


    Das gemeinsam zu versteuerende Einkommen beträgt pi mal Daumen 36000 Brutto + 15000 Rente - 3700 Rentenfreibetrag - 1000 Werbungskostenpauschale - ca. 7000 Sozialversicherungsbeiträge - ca. 1000 Krankenkasse für Rentner und andere kleinere Sachen = ca. 38000.


    Und für ein zu versteuerendes Einkommen von 38000 Euro werden bei Zusammenveranlagung ca. 4000 Euro Einkommensteuer fällig. Da unterjährig nur 1900 Euro gezahlt wurden, ist die Nachzahlung ca. 2100 Euro. Insofern passt das wohl schon. Ist bei III/V, wo die III unterjährig nichts abführt, auch zu erwarten wie oben schon geschrieben.

  • Grundsätzlich hat Janders das gut zusammengefasst: Die Rente ist eine Bruttorente - anders als es ein früheres Gehalt immer war. Wenn jetzt (durch eine evtl. änderungswürdige) Steuerklassenwahl die Ehefrau auch noch ständig zu wenig Steuern zahlt, dann erhöht das die fällige Nachzahlung noch weiter.


    Bei deinen Werten müsste sich für die Rente ergeben:

    Jahresbetrag der Rente: 15.000€

    - Rentenfreibetrag 3.700€

    - Pauschbetrag 102€

    = Renteneinkünfte 11.198€.


    Diese Einkünfte müsste die Software im ESt-Schema ausweisen und für die Besteuerung zugrunde legen.


    Die wichtigsten Abzugsbeträge sind vermutlich der Rentenversicherungsbeitrag der Ehefrau und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von beiden Ehegatten. Bei dir selbst müsste vermutlich noch ein Altersentlastungsbetrag abgezogen werden. Am Ende des Schemas sind vielleicht noch ein paar Euro Handwerkerleistungen abziehbar.


    Man müsste einmal das gesamte Schema durchprüfen, um zu sehen, ob (z.B. die genannten) Abzugsbeträge noch angesetzt werden müssen und ob die Eingaben alle korrekt sind.

  • Ich könnte mir vorstellen, dass die Berechnung von Galileo ungefähr hinkommt. Es wurde halt im Lauf des Jahres deutlich zu wenig Steuer gezahlt.



    Die Auskunft, dass man als Rentner nicht Steuerklasse IV haben können soll, halte ich übrigens für falsch.



    Ich würde einen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen und beide Ehegatten wieder in Steuerklasse IV/IV einordnen lassen. Auf diese Art werden vom Arbeitslohn der Ehefrau ungefähr 3.000€ mehr Lohnsteuer abgeführt. Das macht also jeden Monat 250€ netto weniger. Dafür ist bei der Steuererklärung die Nachzahlung dann aber deutlich niedriger - oder es gibt sogar eine Erstattung.

  • Warum dem Finanzamt Geld geben, um es später zurück zu bekommen? Ich plane als Rentner und Hausvermieter auf mein Gesamteinkommen (Rente und Kaltmiete) rund 200 Euro an monatlichen Steuern ein. Das Finanzamt prüft im Folgejahr bei der Einkommenssteuer und legt eine Nachzahlung fest, die dann zu leisten ist. Das Geld hierfür ist bereits zurück gelegt. Durch Investitionen in Haus, Mietshaus oder Krankheitskosten (Zähne,Brille usw) kann ich die Steuernachzahlung beeinflussen und sogar bis auf null (vergangene Jahre) senken.

  • Uwe Vinke weil es in der Psyche eines Menschen dahingehend verankert ist, dass man lieber Geld erhält, als das man es nachzahlen muss. Besonders da es gerade oftmals unterschätzt wird was man denn an Steuern noch Nachzahlen muss. Auch die genaue Beurteilung was muss ich denn eventuell an Wert beiseite legen ist schwierig, ohne beratende Unterstützung, zu greifen und festzulegen.


    Außerdem ist es egal, ob ich jetzt 200€/Monat beiseite legen oder die sozusagen beim FA parke ?


    Ausgaben zu generieren nur um Steuern zu sparen finde ich immer sehr uennuetz. Sollte sich eine Ausgabe nicht vermeiden lassen, ist es natürlich umso schöner wenn sie sich steuerlich verwerten lässt.


    Gruss

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Den Altersentlastungsbetrag gibt es tatsächlich auf alle Einkunftsarten, jedoch nicht auf diejenigen Einkunftsbestandteile, bei denen bereits bei der Berechnung des steuerpflichtigen Anteils eine Art von "Altersrabatt" gewährt wurde.


    Namentlich sind z.B. Versorgungsbezüge und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgenommen. Sie erhöhen den Altersentlastungsbetrag nicht. Es kann daher tatsächlich sein, dass für den Fragesteller kein Altersentlastungsbetrag zu gewähren ist.

  • Bisher habe ich mit meinen Ausgaben stets die Steuer auf null gedrückt. Es geht auch nicht um unnütze Ausgaben, da Gesundheitskosten und Werterhöhung eines Mietshauses rentierlich sind. Das Finanzamt zahlt mir keine Zinsen auf vorgestreckte Steuern, ich kann meine eingeplante Steuersumme aber zinsbringend parken.

  • Ein Brutto von 36000 in Steuerklasse V macht Sozialversicherungsbeiträge von ca. 7000 Euro und unterjährig abgeführte Lohnsteuer von ca. 1900 Euro.


    Das gemeinsam zu versteuerende Einkommen beträgt pi mal Daumen 36000 Brutto + 15000 Rente - 3700 Rentenfreibetrag - 1000 Werbungskostenpauschale - ca. 7000 Sozialversicherungsbeiträge - ca. 1000 Krankenkasse für Rentner und andere kleinere Sachen = ca. 38000.


    Und für ein zu versteuerendes Einkommen von 38000 Euro werden bei Zusammenveranlagung ca. 4000 Euro Einkommensteuer fällig. Da unterjährig nur 1900 Euro gezahlt wurden, ist die Nachzahlung ca. 2100 Euro. Insofern passt das wohl schon. Ist bei III/V, wo die III unterjährig nichts abführt, auch zu erwarten wie oben schon geschrieben.

  • Ich bedanke mich erstmal für alle eure Antworten!

    Ich habe die ganze Geschichte erstmal über die Woche sacken lassen, komme aber nicht drumrum, bis Ende des Monats beim FA zu liefern...

    Ich habe mal in einer Tabelle alle relevanten Zahlen zusammengefasst. Vielleicht können die Profis unter euch da noch mal eine Einschätzung vornehmen.

    Vielen Dank im voraus!:):(

    Steuer 2019 Tabelle.pdf

  • tomno, die Zahlen in der Tabelle decken sich doch plus minus mit der obigen Abschätzung. Die Nachzahlung in der Höhe ist zu erwarten.


    Das Steuer-Programm wird ja auch eine Steuerberechnung ausgeben (so wie eine Steuererklärung aussieht) und nachvollziehbar machen. Dort kannst Du nochmal überprüfen, dass da alle Zahlen aus Deiner Tabelle berücksichtigt sind.

    Du schriebst oben:

    Das meine Frau übers Jahr mit der III zu wenig Lohnsteuer bezahlt hat, ist mir klar.

    Wenn klar ist, dass zu wenig Lohnsteuer abgeführt wurde, muss doch auch klar sein, dass mehr abzuführen ist. Da hilft auch nochmal rechnen nichts :)


    Außerdem:

    Bei der Höhe der Nachzahlung (>400 Euro/Jahr) ist es sehr gut möglich, dass das Finanzamt neben der Nachzahlung zusätztlich noch fürs laufende Jahr quartalsweise Vorauszahlungen festsetzt. Wenn das nicht gewünscht ist, würde ich wie oben schon von anderen geschrieben nochmal auf das Amt mit Bitte um Steuerklassenwechsel zugehen.

  • Was ist mit Entfernungspauschale (Auto/Arbeitsweg), Handwerkerleistungen, Gesundheitskosten (Rezepte)? Jeder kleine Kassenzettel zählt. Auch Kfz-Versicherung kann abgesetzt werden. Viele kleine Beträge sorgen auch für Steuerersparnis.

  • Vielen Dank,

    dann liege ich wohl leider richtig...

    Arbeitsweg= 8 km

    Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrechnung Miete = 350,-

    Gesundheitskosten = 750,-

    alles nicht die Bringer, aber lieber arm und gesund als...:thumbup: