Homeoffice-Pauschale und Jobticket/Jahreskarte

  • Die Homeoffice-Pauschale fällt unter die Werbungskosten, für die ein Pauschbetrag von 1.000 EUR pro Jahr besteht. Liegen die tatsächlichen Werbungskosten darunter, wird der Pauschbetrag angesetzt.


    Die Homeoffice-Pauschale kann maximal 600 EUR betragen, also für 120 Tage angesetzt werden. Mit Blick auf die Fahrkarte ist die Entfernungs-Pauschale als Werbungskosten ansetzbar (0,30 EUR je Entfernungs-km zwischen Wohnort und Arbeit je Tag). Wenn Du also neben dem Homeoffice auch einige Tage zur Arbeit fährst, kannst Du dafür die entsprechende Entfernungs-Pauschale absetzen (wie tatsächlich angefallen).

    Du kannst also z. B. bei 100 Tagen im Homeoffice, diese 100 Tage ansetzen und für die anderen Arbeitstage die Entfernungspauschale berechnen.