Berechnung von KV-, RV-, AV- & ZV-Brutto aus dem Steuerbrutto. Bezügemitteilung

  • Hallo zusammen,

    ich versuche mir gerade eine (Excel-)Tabelle zu machen, die mein Gehalt möglichst genau abbildet, um die Sparraten besser zu strukturieren.

    Um auf Netto zu kommen, brauche ich KV-, RV-, AV- & ZV-Beiträge. Diese lassen sich über entsprechende Bruttos berechnen. Welche ihrerseits sich vom Steuerbrutto (s.Bild) unterscheiden. Ich weiß nicht, wie ich vom Steuerbrutto auf die anderen Bruttos komme. Bitte wirft einen Blick auf das verlinkte Bild, diese ist essentiell, um die Frage zu verstehen.


    Anders ausgedruckt:

    Ich habe die folgenden Daten: Steuerbrutto, Rentenversicherungsbrutto, Krankenversicherungsbrutto, Arbeitslosenversicherungsbrutto und Zusatzversicherungsbrutto (ich kann allerdings diese nicht nutzen, da mein Gehalt dienstabhängig ist und variiert, sodass ich jeden Monat etwas andere Summe bekomme). Ich möchte wissen, wie ich von meinem Steuerbrutto auf die restlichen Bruttos komme. Z.B. mein Rentenversicherungsbrutto ist höher als Steuerbrutto und ich verstehe nicht, warum. Im großen & ganzen geht es darum, wie ich von meinem Brutto auf Netto komme.


    Kurz zusammengefasst: welche Formel (bitte kein Online-Rechner usw.) nutze ich, um von Steuerbrutto auf KV-, RV-, AV- & ZV-Brutto zu kommen. Ohne Berücksichtigung von Beitragsbemessungsgrenzen. Diese sind bei Erstellung der Tabell schon berücksichtigt und mit entsprechenden Formeln eingebaut.


    Ich danke für das genaue Lesen dieser Frage und die Antworten im Voraus!

  • Hallo.


    Zwar frage ich mich, worin der Ansporn liegt, ein Lohnabrechnungsprogramm bzw. dessen Funktionen in Excel nachzubauen, aber ich gönne jedem sein Hobby.

    Unterschiedliche Lohnbestandteile werden unterschiedlich behandelt. Insbesondere die Zusatzversorgung kann hier zu Abweichungen führen. Sollte es Einmalzahlungen geben, wird es noch komplizierter.

    Die einzelnen Lohnbestandteile sollten eigentlich erläutert sein. Im Zweifel sollte das Personalbüro behilflich sein können.

  • Die Antwort ist: Vom Steuerbrutto zum SV-Brutto kommst du gar nicht. ;)


    Der Grund dafür ist, dass die einzelnen Lohnbestandteile nicht zwangsläufig im Steuerbrutto enthalten sein müssen, damit sie sich auf das SV-Brutto auswirken. Stattdessen werden Steuer- und SV-Brutto unabhängig voneinander ermittelt.


    Das Steuerbrutto in deiner Abrechnung entspricht der Höhe der Bezüge des Monats. Das ist in aller Regel auch richtig so.

    Das SV-Brutto ist interessanterweise höher(!) als die Summe der Bezüge in dem betreffenden Monat. Das ist nicht der Regelfall und insofern schonmal bemerkenswert. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn die Sozialversicherungsbeiträge auf einzelne Lohnbestandteile nicht in dem Monat abgeführt werden, in dem diese Lohnbestandteile gezahlt wurden. Ein Beispiel dafür ist die sog. Märzklausel, bei der sich eine Verschiebung ergibt, mitunter sogar in das vorherige Jahr.


    Die von dir markierten 4.687,50€ sind die Beitragsbemessungsgrenze in der KV und PV - mehr als dieser Betrag wird in diesen beiden Versicherungszweigen nicht beitragspflichtig, selbst wenn an sich ein höherer Betrag zu berücksichtigen ist, der SV-pflichtig wäre. RV- und AV-Brutto können höher sein - hier liegt die Beitragsbemessungsgrenze in 2020 bei 6.900€, so dass hier auch mehr beitragspflichtig sein kann als in KV und PV. Weshalb bei der das RV- und AV-Brutto bei 4.855,40€ liegt, können wir dir nicht sagen. Denkbar ist wie oben angesprochen eine Verschiebung. Wenn du das wissen möchtest, müsstest du in der Lohnabteilung nachfragen.

    Nachdem man KV-/PV- und RV-/AV-Brutto kennt, werden darauf die entsprechenden Prozentsätze angewandt, so dass sich die Abzugsbeträge ergeben.