Grundsteuer B unbebautes Grundstück

  • Wir haben als Erbengemeinschaft aus einer Grundstücksteilung im Jahre 2015 ein unbebautes, derzeit auch unbebaubares da der Nachbar seine Zustimmung versagt das die Zu- und Ableitungen (Leitungsrecht) unter seinem Grundstück langlaufen, übrig behalten.

    Es wird uns natürlich auch Grundsteuer dafür berechnet.


    Kann man hierfür von der Grundsteuer befreit werden bzw. gibt es ein Recht auf Grundsteuerbefreiung in so einem Fall??