Rückkehr in die Selbständigkeit nach Angestelltenverhältnis - Krankenvers.

  • Hallo,

    ich bin mit 45 Jahren nach 20 Jahren Selbständigkeit von der privaten in die ges. Krankenversicherung gewechselt wg. Beginn im Angestelltenverhältnis. Nach welcher Zeit als Angestellter könnte ich wieder in die Selbständigkeit - ohne die ges. Krankenkasse verlassen zu müssen?

    Danke für die Antworten im Voraus.

  • Spannende Frage, liebe Kollegen, die Ihr Euch hiermit auskennt. Gibt's da eine Frist, wird da evtl. eine Gewinnerzielungsabsicht plausibilisiert?

    (Durch den Kommentar sollte die Frage wieder Aufmerksamkeit bekommen ;) )

  • Die 12-Monatskarenz wurde ca. 2016 aufgehoben.


    Das bedeutet, das beim Wechsel von der Selbstständigkeit in die Arbeitslosigkeit (meistens HartzIV - JobCenter) resp. beim Wechsel von der Selbstständigkeit in die nicht-selbstständige Tätigkeit (abhängig beschäftigt) - der Übertritt von der PKV in die GKV endgültig ist.


    Es braucht keine Aushalten-Karenz mehr, damit der ehemalige PKV´ler in der GKV verbleiben kann. Sicherheitshalber sollte der Fragsteller die GKV selbst zur Thematik nochmal kontaktieren. Ich bin mir aber sehr sicher, dass dies Stand der Dinge ist.


    Klasse Sache, wie ich finde.

  • Das tut Alles so weh ..... das ist zwar nicht immer Alles falsch, aber eben auch nicht richtig!

    Es gibt seit dem 01.08.2013 die obligatorische Anschlussversicherung.

    Es gab auch keine 12 Monatskarenz, sondern in einem Fall gab es eine Regelung, in der auch etwas von 12 Monaten gestanden hat.

    Ein Wechsel ist auch nicht endgültig und es gibt da noch ein paar andere Regelungen die zu beachten sind, sonst greift auch die oAV nicht'!

    Und wer in ALG II wechselt, der wird nicht versicherungspflichtig in der GKV, sondern bleibt in der PKV, wenn er dort vorher war.

  • OK, den Begriff Obligatorische Anschlussversicherung kann ich gar nicht. Ist aber echt gut zu wissen!


    https://www.krankenkasseninfo.…che-anschlussversicherung


    Nur richtig den Durchblick scheinst Du selbst nicht zu haben .... Wen wundert´s? Das ist halt ne echt schwierige Materie: PKV-GKV-Wechsel. Ich meine aber auf jeden Fall, dass es einfacher bzw. weniger rigide geworden ist, über ein neues Arbeitsverhältnis in der GKV verbleiben zu können. Wasserfeste Auskünfte kann ja echt nur die GKV oder ein Sozialrechtler geben.


    BTW: man kann sich schon gut vorstellen/verstehen, dass ein neues Angestelltenverhältnis, für jemanden der zuvor jahrzehntelang selbstständig war, ein echter Kulturschock werden kann, bei den man mitunter nicht bereit ist, lange durchzuhalten. Schlimm, wenn jdm. dann existenzielle Versicherungsgründe zum Bleiben zwingen.

  • Nur richtig den Durchblick scheinst Du selbst nicht zu haben

    Meine Güte ...... was für Aussagen!

    Aus Selbstständigkeit in die Anstellung - man muss die Selbstständigkeit ggf. nicht einmal aufgeben!

    Es gibt da ganz andere Hürden und Fallstricke!

    Aber lassen wir es - weil ich ja keinen Durchblick habe! Vergessen wir es einfach!

    Ich bin im Sozialrecht zu Hause!

    Antworten gibt es immer nur im konkreten Einzelfall und kosten immer Geld!

  • Hallo,

    meine persönliche Meinung:

    bleiben Sie auf jeden Fall in der Gesetzlichen Krankenversicherung, eventuell eben freiwillig. Da sind Sie Teil einer ca. 70 Millionen - Gemeinschaft, bei einer Privaten Karnkenkasse nur Teil von ca. 10 Millionen! Schlimmstenfalls (BKK) nur 40.000 und dann kommt die Nachschusspflicht - Kleingedrucktes beachten!

    Niemand kann Sie zwingen in die PKV zu wechseln - PKV sind ein Angebot am Markt, aber nicht Pflicht.

    Mit viel Marketing, oft Blendwerk und regelmässig hohen Kosten im Alter. 1200€ pro Monat für die PKV? Nein Danke.

    Sie zahlen im Alter erheblich weniger in der GKV als in der PKV.

    Wenn Sie Luxusbehandlung wollen (und überhaupt mal brauchen sollten) können Sie die dann selbst bezahlen. Kliniken und Ärzte freuen sich über Privatrechnungen.

    Vorsicht: ab 55 können Sie nicht mehr in die GKV zurück aus der PKV - AUSSER: Sie gehen für einige Zeit ins Ausland, kündigen alle KV in D und kommen dann nach einer Mindestzeit wieder nach D zurück. Unbedingt beraten lassen!

    Bleiben Sie gesund!

    Ende persönlicher Meinung.

  • und dann kommt die Nachschusspflicht - Kleingedrucktes beachten!

    Unfug!

    (BKK) nur 40.000 und dann kommt die Nachschusspflicht - Kleingedrucktes beachten!

    Ganz schlimme Aussage!

    Vorsicht: ab 55 können Sie nicht mehr in die GKV zurück aus der PKV - AUSSER: Sie gehen für einige Zeit ins Ausland, kündigen alle KV in D

    Es wird Schlimmer!

    Wenn sie von dem Thema nur Gerüchte kennen, dann müssen sie doch bitte nicht verbreiten!

  • Ich bin im Sozialrecht zu Hause!

    Das ist doch toll!! Helfen Sie doch dem Fragesteller mal mit ein paar fundierten Argumenten, bis jetzt war da nur erstem Post ein Fachbgeriff zu lesen, mehr nicht. Stattdessen verlegen Sie sich als verkappter Profi hier darauf, alle anderen für doof abzustempeln und das auf geradezu erbitterte Weise.


    Zitat
    Antworten gibt es immer nur im konkreten Einzelfall und kosten immer Geld!

    Das Geschwurbel hilft nicht. Abkanzeln ebenso wenig. Als Fragesteller würde ich mich nach dem Auftritt schonmal gar nicht an Sie zur Beratung wenden wollen.


    An Admin: Kann man den Thread nicht einfach schliessen? Der er ist ja schon durch die Decke gegangen. Helfen kann eh keiner von uns so richtig. Danke.

  • Ich kann das aber auch gerne erklären - es gibt keine Schablone - es gibt immer nur einen konkreten Einzelfall und jeder ist Anders!

    Das notwendige Fachwissen steht an unterschiedlichen Stellen und man muss das mit einer Vielzahl von Fakten antizipieren und ggf. Stellschrauben verändern!

    Jeder Rat ist also tendenziell falsch, wenn man den Fall nicht komplett kennt.

  • Nach welcher Zeit als Angestellter könnte ich wieder in die Selbständigkeit - ohne die ges. Krankenkasse verlassen zu müssen?

    Aua, weil das tut weh. Das sollte man vorher prüfen. Auch ob und wie die Selbstständigkeit und die Tätigkeit als Arbeitnehmer bewertet wird.

    Entweder macht das ein professioneller Berater mit entsprechendem fachlichen Hintergrund oder man lässt es die Krankenkasse tun und steht im schlimmsten Fall vor den Scherben seines eigenen Handelns.

  • Hallo LangeOOg,


    keine Gerüchte.


    Fakten.


    1. Wechsel von PKV in GKV ab 55:

    Ist das 55. Lebensjahr bereits überschritten, wird ein Wechsel von privat zu gesetzlich fast unmöglich. Eine Möglichkeit besteht überhaupt nur dann, wenn

    • im vorangegangenen Zeitraum von 60 Monaten wenigstens für einen Tag eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.
    • und in über der Hälfte dieses Zeitraums ( mehr als 30 Monate ) keine Versicherungspflicht bestand
    • Rückkehr aus dem Ausland nach einer bestimmten Frist. Prüfen: Wird das GKV System des Landes, in dem man war und dort gesetzlich versichert war, anerkannt?



    2. Betriebskrankenkassen als Teil der PKV können Beiträge massiv erhöhen, auch RÜCKWIRKEND ("Nachschüssig") sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

    Beispiel:

    BKK "Vogel aus der Asche" ist als Verein rechtsformiert und der Vorstand beschließt Beitragserhöhungen - auch rückwirkend für alle Mitglieder der BKK.

    Konkreter: BKK "Vogel aus der Asche" hat 40.000 Mitglieder und zwei davon benötigen sehr teure Behandlung (Gentherapie). Diese ungeplanten 1,2 Mio € pro Jahr können dann auf alle BKK-Mitglieder umgelegt werden, sofern das so vereinbart ist. Plötzlich ist die scheinbar so günstige BKK super teuer... Daher: Kleingedrucktes beachten.



    Daher: unbedingt unabhängig beraten lassen. Nicht von Forumsteilnehmern, oder Vertretern, die am Verkauf von PKV Geld verdienen, verunsichern oder in eine Richtung drängen lassen.

    Bleiben Sie gesund!

  • Das tut jetzt weh!

    Was sind denn bitte "Betriebskrankenkassen als Teil der PKV "

    Es gibt Betriebskrankenkassen im Sinne der GKV gemäß SGB V - da gibt es keine Nachschusspflicht!

    Sie erzählen hier Märchen oder Sie verwechseln BKK mit keinen Versicherungsvereinen gemäß § 210 VAG oder Selbsthilfeeinrichtungen des ö. D. oder tendenziell unzulässigen Selbsthilfeorganisationen, die nicht umbedingt anerkannt sind

    Zum Thema Rückkehr in die GKV werden sie mir nicht erzählen wollen, wie was geht.Ich bin fach- und sachkundig. Ich verkaufe auch keine Versicherungen!

  • ich bin im Alter von 54 Jahren (nur 2 Wochen vor meinem 55. Geburtstag!) von der PKV zur GKV gewechselt, nachdem ich fast 25 Jahre in der PKV war. Ich war Vollzeit beschäftigt, also wechselte ich in Teilzeit, um die PKV zu verlassen. Nach 4 Monaten war ich wieder Vollzeit beschäftigt. Ich holte mir die Expertise von Thorulf Müller und Christhart Kratzenstein beim Expertennetzwerk24. Alleine wollte ich den Wechsel nicht riskieren. Bin jetzt freiwillig gez. versichert.