Deka Fonds zurückgeben? An wen?!?

  • Guten Morgen,


    Ich bin jemand, der sich mit Fonds null, null auskennt... Habe aber über 7 Jahre bereits zwei Depos bei der Sparkassse, und würde ein Depo gern auflösen. Bzw. Brauche ich das Geld jetzt mit zwei Kindern und Alleinerziehend für meine neue Wohnung: Kaution, Küche, Auto muss in die Werkstatt ? klar kommt immer alles zusammen...

    Daher hier die Frage, was muss ich beachten, damit ich keine Abzüge erhalte?

    Ich hab irgendwo gelesen, dass ich die Fonds kostenfrei zurückgeben kann. Aber an wen?

    Grundsätzlich habe ich kein Konto bei der SPK.

    Aber ein kostenloses Giro und Depotkonto bei der Comdirect Bank. Aber ich denke das ist nicht relevant, / nützlich, oder?

    Auch möchte ich einen Freistellungsauftrag bei der SPK. Über die 801,-€ Stellen.

    Aber der Wert der Akten war im Juni 2020 schon über 4.500,-€. Da werden mir die 801,-€ nicht viel helfen ? oder?

    25% von den jetzigen Erlösen werden versteuert. Richtig?

    Im Juni 2020 wären das 1125,-€ gewesen.

    Den derzeitigen Stand des Deka Fonds weis ich nicht?

    Auch hab ich in Erinnerung, dass es einen Rücknahmepreis gibt. Wo kann ich den finden?

    Vielleicht hat jemand Erbarmen und kann mir helfen?!?

    Im Voraus vielen Dank.

    Vg

    B.

  • Hallo und herzlich willkommen im Forum! :)


    Deka-Fonds liegen in der Regel nicht bei der Sparkasse, sondern bei der Deka. Man kann sie in der Regel kostenfrei an die Deka zurückgeben. Die Deka nennt das Verkauf.


    Einen relativ aktuellen Stand der Produkte siehst du im Quartalsbericht, den die Deka dir vermutlich per Post schickt. Da siehst du, wie genau die Produkte heißen und wie viele Anteile du davon hälst. Die aktuellen Rückgabekurse kannst du auf deka.de nachschauen.


    In deinem Deka-Depot ist eine Bankverbindung hinterlegt. Auf diese erfolgt die Auszahlung des Verkaufserlöses. Ggf. würde ich die vorher überprüfen, ob es die gewünschte Verbindung ist.


    Versteuern musst du nicht den Wert der Produkte. Versteuert werden muss immer (nur) der Gewinn. Je nachdem, um was für Produkte es sich genau handelt, ist evtl. auch nicht der gesamte Gewinn steuerpflichtig, sondern z.B. nur 70%.


    Du solltest unbedingt einen Freistellungsauftrag einrichten - und zwar vor dem Verkauf. Das machst du übrigens für die Deka und nicht für die Sparkasse - beide sind verschiedene Institute. Wenn es beim Verkauf im Deka-Depot zu Erträgen kommt, dann ist das bei der Deka der Fall und dann braucht es da den Freistellungsauftrag.


    Versteuert wird dann nur der Teil des steuerpflichtigen Gewinns, der den Freistellungsauftrag überschreitet. Davon behält die Deka dann 25% + Soli (auch in 2021 noch) + ggf. Kirchensteuer ein.

  • Guten Morgen,


    Stimmt den online Zugang hab ich auch bei der Deka beantragt. Somit werde ich den Freistellungsauftrag auf bei der Deka beantragen. Richtig, danke.

    Es handelt sich um den Deka Fond: DekaStruktur: 5 ChancePlus. Angesammelt durch VWL Leistungen vom Arbeitgeber.

    ISIN: DE000DK1CJQ3.

  • So, nun habe ich den Rücknahmepreis entdeckt ?

    284,98€

    Ich habe 19,427 Stück somit 5536,306€

    Aber jetzt weis ich immer noch nicht, wie der Fonds besteuert wird.

    Bitte um weitere Hilfe.

    Ich habe auf der Deka Fond Seite einen

  • Du musst vom aktuellen Wert deine eingezahlten Beiträge abziehen, dann hast du deinen Gewinn. Hiervon kannst du dann deinen nicht benutzten FSA abziehen (z.B. 801 Euro), darauf zahlst du deine Steuern.

  • Hallo Chili0306,


    am wichtigsten ist es, den Freistellungsauftrag einzurichten.


    Wenn Du nicht mehr weißt, wie viel Du insgesamt eingezahlt hast oder wann es mit den Einzahlungen losging, dann kannst Du diese Daten ermitteln. Das gibt manchmal der Depotauszug her, wenn nicht kannst Du das auch über Deine Sparkasse oder direkt bei der Deka erfragen. Aber musst Du das vorher so genau wissen?


    Dir werden Steuern abgezogen, aber es ist nicht so schlimm. Mal angenommen, Du hast 7 Jahre lang monatlich 40 € eingezahlt, dann ist der sog. Einstandswert 7 * 12 * 40 = 3340 €. Wenn Du für 5540 € verkaufst, hast Du 2200 Gewinn gemacht. Davon musst Du nicht alles versteuern, weil ... es ist kompliziert (nach neuer Regel Teilfreistellung nur 70%, aber überwiegend Altbestand, daher fiktiver Verkauf zum 1.1.2019). Sagen wir mal, Du musst 80 % versteuern, dann wären das 1760. Davon geht der Freistellungsauftrag ab: 1760-801= 959 €. Drauf musst Du die Kapitalertragssteuer von 25 % plus ggf. Kirchensteuer zahlen. Also um die 250 €, die Dir abgezogen werden.


    Wie gesagt, das ist über den dicken Daumen gepeilt, aber es zeigt die ungefähre Größenordnung. Das Drama hält sich also in Grenzen.


    Viele Grüße, Guido

  • Pantoffelheld

    Was ich vergangene Nacht auch noch gelesen habe; dass man bei einem geringem Einkommen, d.h. Unter 15.721,-€ im Jahr die Kapitalertragssteuern über eine „Günstigerprüfung“ wieder zurück bekommen kann. Ist das richtig? Da ich im Moment in Elternzeit bin und „nur“ 1.284,-€ im Monat an Einkommen habe, müsste die Rechnung aufgehen... oder?

    Kann mir bitte noch jemand sagen, wie und wo ich diese Günstigerprüfung stellen kann? Beim Finanzamt? Und das erst 2022? Oder jetzt schon?

    Im Voraus nochmals Danke

    LG

    Bianca

  • Die 15.721€ zu versteuerndes Einkommen sind (oder waren früher mal?) der Betrag, bis zu dem man einen individuellen Steuersatz von unter 25% hat. Unterhalb dieses Betrags lohnt sich die Günstigerprüfung für Kapitalerträge, weil die Versteuerung zum indiviuellen Steuersatz dann für eine geringere Steuerbelastung sorgt. Die Günstigerprüfung beantragt man in der Einkommensteuererklärung.


    Wenn man in Elternzeit ist, bekommt man ja idR gerade kein Gehalt, sondern Elterngeld. Das macht steuerlich einen sehr großen Unterschied: Gehalt stellt steuerpflichtige Einnahmen dar - Elterngeld dagegen ist steuerfrei. Allerdings unterliegt Elterngeld dem Progressionsvorbehalt, d.h. es erhöht den Steuersatz, der auf die anderen Einnahmen zu zahlen ist.

  • Joergi

    Ja richtig, ich erhalte jetzt noch 4 Wochen Elterngeld und danach muss ich wieder arbeiten gehen.

    Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann würdest du keine Vergünstigungen beantragen, da es sein kann, dass sich dann der Steuersatz sogar noch erhöhen kann?!?

  • Die Günstigerprüfung funktioniert nur in eine Richtung: Günstiger. Sollte das Ergebnis sein, dass der individuelle Steuersatz über 25% liegt, dann bleibt es bei der Kapitalertragsteuer. Ungünstiger wird es nicht.

  • Joergi ich Stolper gerade immer noch über den Progressionsvorbehalt...welche Einnahmen meinst du? (Wenn ich du sagen darf? )

    Das Gehalt bzw. Lohn ab März? Und kann dann meine fiktive Rechnung mit der günstiger Prüfung nicht aufgehen?


    Im Moment erhalte ich die 1.284,-€ Elterngeld. Und ab März möchte ich in der Elternzeit (insgesamt 2 Jahre von 01/2020-01/2022) bei einem weiteren AG arbeiten gehen. Mit Einverständniserklärung des jetzigen AG bis 30 Std. In der Woche.

    Steuerklasse 2 habe ich seit gut 14 Tagen nun auch.

    Muss ich noch was beachten?

    Im Voraus Danke für deine Infos.

    VG

  • Pantoffelheld und wie beantrage ich dies? Bei der Einkommensteuererklärung 2022 durch eine Günstigerprüfung? Oder woher nimmst du diese Zahlen? Was mich persönlich schon echt freuen würde☺️?

    Ich möchte nur nichts falsch machen... also ich soll nicht als Zweifel da stehen. Sondern ich brauch derzeit jeden Penny... und wenn ich vorher etwas tun kann, dann gerne. Bis 2022 zur ESt zu warten kann schon lang sein ?

    Und arbeiten.. und zwei Kinder... ect.pp.... und die Muße sich hinzusetzen und alles aufzuarbeiten... nicht dass ich mittlerweile gewohnt bin mit wenig Schlaf auszukommen... aber drei Nächte Schlafentzug hab ich lang gespürt... und Corona... und kein Kindergarten... und 1. Lockdown ?? aber wir haben es überlebt ?

  • Der Steuersatz kam daher, dass ich die 1284 € mal 12 genommen habe und das Ergebnis dann in der Steuertabelle 2021 nachgeschlagen habe. Das waren dann etwa 7 %.


    Es hängt natürlich sehr stark davon ab, wie viel Du zusätzlich verdienst. Da hatte ich bei Dir nicht genau gelesen und nachgedacht, denn diese Information fehlte noch. Wenn Du ab März 3/4 einer 6.000-Euro-Stelle dazuverdienst, gerät meine großzügige Schätzung gehörig ins Wanken...


    Die Rechnung geht so, dass Du zunächst die 25 % Kapitalertragssteuer abgezogen, also (nicht genau, nur über den dicken Daumen gepeilt) 250 €, und den Rest ausgezahlt bekommst.


    Wenn Dein Durchschnittssteuersatz am Ende des Jahres unter 25 % liegt, dann wird bei der Steuerfestsetzung statt dessen dieser Steuersatz eingesetzt und Du bekommst die Differenz zurück. In meinem Beispiel wären das 250-100= 150 €.


    Ich hatte den Fall noch nicht, aber ich denke, wenn Du Elterngeld, Zusatzeinkommen und Kapitalerträge einträgst wird die Günstigerprüfung ganz automatisch gemacht. Ich denke nicht, dass man dafür einen gesonderten Antrag ausfüllen muss. Kann das hier jemand bestätigen?

  • Die Günstigerprüfung muss man beantragen. Das geht ganz oben in der Anlage KAP. Man muss nur einen Haken setzen. Das ist nicht kompliziert.


    Losgelöst von dem, was bis jetzt geschrieben wurde gibt es bzgl. der Kapitalerträge noch eine andere Option: Sie setzt voraus, dass man nicht das komplette, angelegte Geld jetzt sofort braucht.

    Wenn dem so wäre, man also auch mit einem Teil der Gesamtsumme auskommt, dann könnte man nicht _alle_ Aktien verkaufen, sondern nur so viele, dass der Gewinn unterhalb des Sparerpauschbetrags von 801€ bleibt. Womöglich sind das dann ja sogar auch alle Aktien? Du solltest dir mal von der Deka sagen lassen, wie hoch deine Anschaffungskosten für diese Anteile waren und wie sie versteuert werden.