Hallo liebes Forum,
ich habe 2 Fragen zur Steuererklärung, welche mich umtreiben, auf die ich bisher keine klare Antwort finde.
Und zwar war ich vor ein paar Jahren, etwas über ein Jahr arbeitssuchend, nach der Schule und habe in der Zeit meine Krankenkassenbeiträge komplett allein gezahlt.
Nun ist mir, wenn auch etwas späteingefallen, ob man von diesem nicht gerade unwesentlichen Betrag, nicht durch eine Steuererklärung etwas zurückholen kann.
Ist das möglich? Und wenn ja, wo trage ich die Beträge dann am besten ein?
Die zweite Frage wäre, ob es möglich ist dieses Jahr, dann zwei Steuererklärungen einzureichen. Also einmal normal für 2019 und einmal für 2016 (das Jahr von Frage 1, grundsätzlich zeitlich ja noch nachreichbar, da freiwillig).
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen