arbeitssuchend ohne Bezüge selbst gezahlt KK Beiträge

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe 2 Fragen zur Steuererklärung, welche mich umtreiben, auf die ich bisher keine klare Antwort finde.


    Und zwar war ich vor ein paar Jahren, etwas über ein Jahr arbeitssuchend, nach der Schule und habe in der Zeit meine Krankenkassenbeiträge komplett allein gezahlt.

    Nun ist mir, wenn auch etwas spät:Seingefallen, ob man von diesem nicht gerade unwesentlichen Betrag, nicht durch eine Steuererklärung etwas zurückholen kann.

    Ist das möglich? Und wenn ja, wo trage ich die Beträge dann am besten ein?


    Die zweite Frage wäre, ob es möglich ist dieses Jahr, dann zwei Steuererklärungen einzureichen. Also einmal normal für 2019 und einmal für 2016 (das Jahr von Frage 1, grundsätzlich zeitlich ja noch nachreichbar, da freiwillig).


    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen:)

  • Hallo.


    Die Krankenkassenbeiträge kann man geltend machen. Eigentlich gibt es da nur eine Stelle, an der man die eintragen kann. (Zeile wüsste ich jetzt nicht, irgendwann fragt das Programm danach.)


    Wenn sich jemand anderes (z. B. der Arbeitgeber) an den Beiträgen beteiligt, kann man grundsätzlich 1900 Euro geltend machen, wenn man die Beiträge alleine trägt 2800 Euro.

  • Hi, schon einmal danke für die Antwort.


    Ok, dann also jedenfalls bei den "normalen" Zeilen, welche sich mit der Krankenversicherung beschäftigen und nichts gesondertes, das passt dann so schon.


    Im Grunde kann ich für das Jahr sonst eigentlich absolut nichts angeben, also würde dann ja tatsächlich die eine Zeile reichen, plus natürlich Nachweise für die Zahlungen.


    Bleibt noch offen, ob wenn ich das so für 2016 mache, auch noch "ganz normal" eine für 2019 abgeben kann. Ich habe schon gelesen, das nur eine pro Jahr geht, aber bin nicht sicher, ob damit eben innerhalb eines Jahres, aktuell 2020, oder eben für ein und das selbe Jahr gemeint ist.

    Das ich keine 2 für 2019 abgeben kann, ist logisch. Aber wie sieht es eben mit z.B. für 2016 und 2019 aus.

  • Ich habe bei taxfix das ganze einfach einmal angegeben (da Kosten erst nach dem Übermitteln ans Finanzamt).

    Demnach scheint da bei meiner Situation nichts bei rauszukommen. Ich war mir auch eh unsicher, auf welcher Grundlage genau, da eine Rückzahlung möglich wäre.

    Hatte aber eben an etwas Richtung ausergewöhliche Belastung gedacht. Immerhin hätte ich ohne meine Ersparnisse aufzubrauchen das nicht zahlen können. Ohne jegliches Einkommen, oder Sozialleistungen.

    Danke jedenfalls, für die promte Hilfe.