Anteilige Versteuerung aus Gewinn von Etfs

  • Hallo Liebe Community und liebes Finanztip-Team,

    Ist das richtig, dass nur 70% des Gewinnes aus Etfs versteuert werden müssen?

    Kurz anhand eines Beispiels:

    Gewinn durch Verkauf: 1.000 Euro

    -Freibetrag: 801 Euro

    = 199 Euro

    X 0.7 = 139,30 Euro

    Und die 25% (plus Soli und Kirchensteuer) nur auf die 139,30 Euro?

    Ich hab mir das Super Video von Saidi öfter angesehen und war mir immernoch nicht sicher... das würde etfs ja nich attraktiver machen?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

    Marius

  • Hallo Marius87 , willkommen im Finanztip-Forum.


    Der Sachverhalt ist die sog. Teilfreistellung, die für unterschiedliche Fondstypen unterschiedlich ist. Die 30% TFS gilt für bestimmte Fonds, dazu gehören üblicherweise Aktien-ETF. s. https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/


    Deine Rechnung ist falsch:

    Gewinn durch Verkauf: 1.000 Euro

    Teilfreistellung 30%

    zu verteuernder Gewinn 700 €

    Pauschbetrag 801 €

    keine Steuer, noch 101 € Pauschbetrag übrig.


    Der vermutete Vorteil der ETF ist leider etwas zu relativieren. Auf Fondsebene wurde in D eine zusätzliche Besteuerung eingeführt und durch den Fondss gezahlte ausländische Quellensteuern dürfen nicht mehr angerechnet werden. Als Ausgleich dafür gibt es die Teilfreistellung.

  • Marius87

    Hallo!

    Soweit ich weiß ist deine Annahme richtig, dass man nur 70% des Gewinnes versteuert. Dennoch ist ein Fehler in deiner Rechnung mMn.

    Müsste lauten:

    1.000 x 70% = 700 - Sparerpauschbetrag 700= 0 € zu versteuern!


    Edith: War die Katze schneller! ?


    Gruss

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Hallo

    Ja vielen Dank.

    Mit der "Reihenfolge" war ich mir nicht sicher. Aber trotzdem gut. Dann sind zumindest die dazugehörigen Etfs noch rentabler.:thumbup:

    Vielen Dank Katze und Sparfuchs:)

  • Die Höhe der Teilfreistellung hängt von verschiedenen Dingen abhängt. Bei Mischfonds nur 15%, bei Aktenfonds mit Aktenanteil > 50% beträgt die Teilfreistellung 30%, bei Immofonds 60% und bei Immofonds mit hauptsächlich ausländischen Immobilien sogar 80%.

    Es gibt auch Teilfreistellungen auf anderen Ebenen, z.B. wenn du deine florierende GmbH gewinnbringend veräußerst ..... und und und aber ich glaube mal, das ist aktuell nicht von Interesse