Großhandelsausweis

  • Sehr geehrtes Forum,


    mir ist bewusst, dass mein Anliegen nicht alltäglich ist, vielleicht könnt Ihr mir trotzdem zu helfen.


    Ich möchte ein Gewerbe anmelden, dass soll weder kritisch für die Finanzbehörden noch für das Gewerbeamt sein.


    Worum geht es mir?

    Ich würde gerne einen "Großhandel-Ausweis" beantragen, dazu brauche ich allerdings einen Gewerbeschein.

    Mit dem Gewerbe möchte ich nicht unbedingt aktiv sein.


    Können Sie mir für diesen Zweck ein Gewerbe nennen?


    Mit freundlichen Grüßen


    WA

  • Hallo Hoppel , willkommen im Finanztip-Forum.


    Ich könnte Erstellung von Druckerzeugniossen anbieten. Das könnten z.B. Kleinserien auf dem Drucler sein. Aber: das zieht eine BG-Mitgliedschaft nach sich, die etwas mehr als Hundert Euro p.a. nach sich zieht.

  • Hi,


    jeder Gewerbeschein zieht Konsequenzen nach sich. Zumindest geht eine Meldung ans Finanzamt und die Krankenkasse raus. Erklär denen mal, das du nichts verdienen sondern nur einkaufen willst.


    Viel Spaß.


    Die ganze Konstruktion mutet wenig durchdacht und sinnvoll an. Jeder kennt doch jemanden, wo man sich mal den Ausweis leihen kann. Ich mache das seit jeher so. Und wenn du nur haushaltsübliche Mengen und Packungen kaufst, sparst du keinen Cent gegenüber dem Einzelhandel. Kaufst du Großpackungen für den Eigenbedarf wirst du kaum jede Woche einkaufen müssen.


    Gruß TradeAttack

  • Vielen Dank für deine schnelle Reaktion. Ich hatte nicht vor dem Gewerbe- Finanzamt zu erzählen, dass ich dabei nichts verdienen möchte.

  • Vielen Dank für deine schnelle Reaktion. Ich hatte nicht vor dem Gewerbe- Finanzamt zu erzählen, dass ich dabei nichts verdienen möchte.

    Das wird das Finanzamt wohl kaum interessieren was du vorhast. Du bist verpflichtet Auskunft zu geben. Sonst wirst du halt geschätzt.


    Gruß TradeAttack

  • Wenn dein Gewerbe keinen Steuerlichen Ertrag bringt, stuft das Finanzamt das ganze als Liebhaberei ein.

    Manche Vereine (Sport, Kleingarten...) haben solche Zugänge auch. Meist hat der Vorsitzende oder der Kassenwart Zugriff darauf.

  • Das FA wird ggf. nach Einnahmen fragen. Wenn keine Einnahmen kommen können keine Ausgaben/Verluste abgesetzt werden, das war aber wohl auch nicht Dein Plan.


    Wir haben noch ein Gewerbe laufen ohne Umsätze, da kommt im Steuerbescheid die Aufforderung dazu Stellung zu nehmen, was ich dann auch mit einem Dreizeiler tue. Dann ist wieder ein Jahr Ruhe.