In den „Europäischen Standardinformationen…“ ist unter 2. Kreditart u.a. angegeben:
Ratenkredit
Für den Ratenkredit werden während der Laufzeit monatlich gleich hohe Raten geschuldet. Die Raten beinhalten jeweils einen gleichbleibenden Zins-, Bearbeitungskosten- und Tilgungsanteil.
Wie errechnet sich in diesem Fall die Restschuld bei vorzeitiger Rückzahlung?