Enlastungsbetrag für Alleinerziehende

  • Hallo alle zusammen,


    vielleicht kann mir jemand von euch bei dem Problem helfen. Ich habe meine Steuererklärung angefertigt und in der Anlage Kind den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragt. In meinem dann erteiltem Steuerbescheid wurde mir der Entlastungsbetrag nicht anerkannt mit der Begründung, die gesetztlichen Voraussetzunen seien nicht erfüllt.


    Familiensituation

    Meine Ex-Parnerin und ich betreuen unser gemeinsames Kind im echten Wechselmodell. Mit Hauptwohnsitz ist er bei ihr und mit Nebenwohnsitz bei mir gemeldet. Das Kindergeld bekommt meine Ex-Patnerin von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt.

    Sie lebt mit ihrem neuen Partner, unserem Kind und einem weiteren Kind in einer gemeinsamen Wohnung. Ich bin nach wie vor ledig und wohne mit dem unserem gemeinsamen Kind alleine.


    Nach dem der Steuerbescheid bei mir ankam, habe ich noch mal ein wenig recherchiert und bin auf folgenden Artikel gestoßen der meine Situation exakt (direkt am Ende) beschreibt.

    Zitat

    Was passiert, wenn das Kind in mehr als einem Haushalt gemeldet ist?

    Grundsätzlich "gehört" das Kind steuerrechtlich zu Ihrem Haushalt, wenn es in Ihrer Wohnung gemeldet ist. Ist das Kind bei mehreren jeweils alleinstehenden Personen gemeldet, erhält derjenige den Entlastungsbetrag, dem das Kindergeld ausgezahlt wird. Ist dabei nur einer von beiden Elternteilen alleinstehend, bekommt dieser den Entlastungsbetrag.


    Beispiel: Das Kind ist mit Hauptwohnsitz bei der Mutter gemeldet (die mit einem anderen Mann zusammenlebt), und mit Nebenwohnsitz beim alleinstehenden Vater. In diesem Fall hat der Vater Anspruch auf den Entlastungsbetrag.


    Ich weiß, dass meine Ex-Partnerin keine Steuererklärung macht und meiner Meinung gilt sie auch nicht mehr als Alleinerziehend, da sie ja mit ihrem Partner zusammen lebt. Ich sehe mich hingegen schon als Alleinerziehend im Steuer rechtlichen Sinne.


    Meine Fragen sind:

    Da ich nur auf dieser Seite gelesen habe, dass die Übertragung des "Entlastungsbetrags für Alleinerziehende" an anderen alleinstehenden Elternteil geht, wenn der Ex-Partner automatisch nicht mehr die Bedingungen "Alleinerziehend" erfüllt würde ich gerne von euch Wissen ob jemand dazu Erfahrungen hat und mir sagen kann ob dem wirklich so ist.

    Wenn ja, würde ich zu meinem Steuerbescheid Widerspruch einlegen und das prüfen lassen. Frage hier, wer ist in der Nachweispflicht? Ich kann dem Finanzamt schlecht beweisen, dass sie in einer Haushaltsgemeinschaft lebt.


    Ich bin für jeden Tipp dankbar und freue mich über Antworten.


    Vielen Dank im Voraus!


    Liebe Grüße

    Micha

  • Dieses BFH-Urteil regelt, dass es bei zwei Alleinerziehenden nicht automatisch der mit dem Kindergeld sein muss, sondern man sich unter den geannten Bedingungen einigen kann.

    https://www.bundesfinanzhof.de…il-geltend-gemacht-werden


    Das wäre die „einfachste“ Lösung, scheidet aber ggfs aus, je nach Verhältnis.


    Ansonsten ist das Gesetz hier sehr verständlich:

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html

    Satz 3 sagt „die Voraussetzungen erfüllt“ (die Voraussetzung ist, dass das Kind in den eigenen Haushalt aufgenommen wurde, das ist ja der Fall). Die Zuordnung nach „wer das Kindergeld bekommt“ trifft somit nur als letzte Lösung zu, wenn es bei zwei Alleinerziehenden keine Absprache gibt.


    Ich würde raten, erst mal beim Sachbearbeiter anzurufen, manchmal gehen Korrekturen unproblematisch per Telefon - und wenn nicht, weiß man ggfs schon, auf was man schriftlich abstellen sollte und welche Nachweise nötig wären.

  • Vielen Dank für die Tipps. Zum Glück verstehen wir uns sehr gut. Ich werde sie mal Fragen, ob sie mir die Übertragung unterschreiben würde. Parallel werde ich noch mal beim Finanzamt anrufen.


    Die Widerspruchsfrist endet am 15.02. Ist also noch etwas Zeit.