Vermittlungsversuch oder gleich Klage

  • Hallo,


    ich hatte ja schon bereits von meiner fehlerhaften Widerrufsbelehrung berichtet und wollte mal einen Zwischenstand weitergeben.


    Ursprünglich hatte ja die Verbraucherzentrale Hessen einige Fehler in meiner Widerrufsbelehrung gefunden und bat mir an sich außergerichtlich an die Deutsche Bank zu wenden. Die VZ Hessen verlangt pro Vertrag den Sie verhandeln würde 250 EUR, bei mir wären das dann insgesamt 750 EUR für 3 Verträge.


    Zwischenzeitlich hatte ich meine Widerrufsbelehrungen von einer Kanzlei separat prüfen lassen, welche noch einen weiteren Ansatzpunkt aufzeigte:


    Meine Immobilienfinanzierung bestand nämlich unter anderem aus einem Darlehen, welches komplett in einen Bausparvertrag eingezahlt wurde. Der Bausparvertrag wurde dadurch direkt zuteilungsreif.


    Durch diese Art Finanzierung soll es sich laut der Kanzlei um ein sogenanntes verbundenes Geschäft handeln. Bei einem verbunden Geschäft muss wohl in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen werden, was bei mir aber nicht gemacht wurde. Was haltet ihr davon?


    Des weiteren bin ich im Zusammenhang mit dem Widerrufs-Joker oft auf den Begriff Verwirkung gestoßen. Die Banken würden sich wohl oft bei weiter zurückliegenden Verträgen auf diesen Begriff beziehen. Wie würdet ihr diesen Begriff interpretieren? Wann könnte die Möglichkeit einen Kredit zu widerrufen verwirkt sein?


    Generell bin ich mir jetzt nicht mehr ganz sicher, ob ich von der VZ Hessen einen außergerichtlichen Vermittlungsversuch starten soll oder ob eine gute Kanzlei welche gleich Klage einreicht "mehr Eindruck" bei der Deutschen Bank macht.


    Danke und Grüße


    Lixl