Abfindung

  • Hallo,

    ich bin bis zum 31.01.2021 bei meinem ehemaligen Arbeitgeber noch angestellt und bekomme hier mit dem letzten Gehalt im Januar die Abfindung ausbezahlt. Welches Bruttogehalt muss hier angegeben werden. Nur das Bruttogehalt vom Januar?

    Danke

    Anita

  • Hallo.


    Ist die Darstellung in der Abrechnung gemeint?


    Da sollte das "normale" Gehalt dargestellt sein und zusätzlich (als andere Lohnart) die Abfindung.


    Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist abrechnungstechnisch anders zu behandeln als laufendes Arbeitsentgelt.