Steuerliche Immobilienbewertung bei Schenkung

  • Hallo,


    ich bin begeisteter follower von Saidis Videos. Leider finde ich nichts zum Thema Verschenkung von Immobilien.


    Mein Fall: Meine Frau und ich haben uns vor 3 Jahren eine Immobilie (Etagenwhg.) gekauft und diese aus steuerlichen Gründen (10-Jahresfrist) 3 Monate später unter Nießbrauch an unsere Tochter verschenkt. Die Immobilie ist vermietet, Kosten und Erträge bleiben bei uns. Da wir unserer Tochter noch weitere Bargeldbeträge im Laufe der nächsten Jahre schenken möchten, wäre der schenkungssteuerliche Wert der Immobilie interessant.


    Meine Fragen:

    1. Welcher schenkungssteuerl. Wert wird der Immobilie zugrundegelegt, Kaufpreis (Schenkung 3 Monate nach Kauf), Verkehrswert (woher?), Mieterlöse oder ein sonst. steuerlicher Wert?

    2. Welche sonst. Abschläge sind für Immo-Schenkungen u.U. vorzunehmen?

    3. Inwieweit spielt bei Nießbrauch das Alter der Schenker als Wertminderung eine Rolle? Ist hier der jüngere Schenker (Sterbetafeln) ausschlaggebend? Wie berechnet sich der Abschlag und von welchem Wert (s. oben)?

    4. Wird bei mehreren Schenkungen im Laufe der Zeit nur der letzte 10-Jahreszeitraum betrachtet, d.h. fällt die Immobilie im 11. Jahr weg?


    Ich würde mich über ein entsprechendes Video von Saidi mit nachvollziehbaren Beispielen freuen, gerne auch (rechtssichere) Forumbeiträge lesen. Bin erst heute dem Forum beigetreten und mit den Gepflogenheiten noch nicht vertraut.


    Charly

  • Hallo charly2021 , willkommen hier im Forum!

    Eine steuerrechtliche Beratung im Einzelfall darf Dir hier keiner geben, das darf nur ein Steuerberater. Da es hier um nennenswerte Summen geht, lohnt sich das vermutlich für Dich.

    Meistens gibt es hier aber auch viele allgemeine Hinweise aus persönlichen Erfahrungen. Da meldet sich bestimmt noch jemand (ist leider nicht mein Spezialgebiet). Viel Glück!

  • Hallo Tobias,

    danke für deinen Kommentar. Ist mir schon klar, dass ich hier keinen Rechtsanwaltsersatz erhalte, aber das Prinzip der Berechnung des Nießbrauchsabschlags interessiert sicher einige Leute und wäre vielleicht ein Saidi-Video wert.

  • Der von Pablo zitierte Finanztip-Artikel ist wirklich sehr gut! Den Tipp mit dem Steuerberater würde ich ergänzen um "...einen, der sich mit sowas auskennt". Jetzt ist noch die Frage, wie man das erkennen kann, wenn man selbst keine Ahnung hat...


    Da ich zu denen gehöre, die weder Steuerberater sind noch Nießbrauch-Erfahrung haben, möchte ich nur ganz kurz zum dritten Punkt Stellung nehmen:


    3. Inwieweit spielt bei Nießbrauch das Alter der Schenker als Wertminderung eine Rolle? Ist hier der jüngere Schenker (Sterbetafeln) ausschlaggebend?

    Etwas spitzfindig, aber wichtig für das Verständnis: Das Alter der Schenker spielt überhaupt keine Rolle. Es geht um das Alter des Nießbrauch-Nutzers, denn der bekommt das Recht für den Rest seines Lebens eingeräumt, was zu einer entsprechenden Wertminderung abhängig von der statistischen Länge des Restes des Lebens führt. Wenn der Nießbrauch zwei Menschen für den Rest ihres Lebens eingeräumt wird, dann ist entscheidend, wann der zweite stirbt.


    Wieso habt ihr das mit dem Nießbrauch so gemacht und die Wohnung nicht "normal" mit Nutzungsrecht verschenkt? Ich nehme an, dass ihr ein höheres Einkommen und einen höheren Steuersatz habt als eure Tochter und entsprechend auf die Mieteinnahmen mehr Steuern zahlt als sie es müsste.

  • Hallo Charly, es ist nur deswegen so, weil Schenker und Nutzer des Nießbrauchs die gleiche Person(en) sind. Aber das ist in den hier diskutierten Steuerspar-Szenarien eigentlich immer so, also eine etwas spitzfindige Bemerkung von mir. Aber es könnte auch anders sein. Ein Beispiel gefällig?


    Ein Ehepaar hat zwei Söhne. Der eine kommt ganz gut zurecht, hat Frau und Kinder, alles tippitoppi, der andere ist das schwarze Schaf der Familie, hat immer Probleme, kann nicht mit Geld umgehen und bezieht Harz 4. Es gibt zwei Einfamilienhäuser/Eigentumswohnungen. Die Eltern haben beide Söhne lieb und überlegen jetzt, wie sie das Erbe regeln.


    Normalerweise würden sie jedem Sohn eine Immobilie geben, aber die würde beim schwarzen Schaf entweder sofort das Sozialamt erben oder auch sonst schnell unter die Räder kommen. So überlegen sie sich, dass sie dem ordentlichen Sohn beide Immobilien geben, aber eine mit einem lebenslangen Nießbrauchrecht für das schwarze Schaf. So ist der zweite Sohn lebenslang mit einer kostenlosen Wohnung versorgt und beide Immobilien bleiben der Familie erhalten und können irgendwann an die ordentlichen Enkel weitergegeben werden.