Wenn ich (ganz privat) Wertpapiere erbe, muss ich bei deren Veräußerung den Gewinn bezogen auf den Einstandswert des Erblassers (nicht Einstandswert in meinem Depot) versteuern. Macht Sinn, scheint gerecht, irgendwer muss Gewinne schließlich versteuern.
Und weil das für die GKV so bequem ist, sich am Steuerbescheid zu "orientieren", sagen die: Da sind wir doch auch dabei und nehmen dir von dem so angesetzten Kursgewinn Beiträge ab. So die überraschend lapidare, telefonische Auskunft meiner GKV, weil ... steht ja so alles im Gesetz, Text können wir gerne zuschicken.
Wäre der Erblasser auch freiwillig Versicherter gewesen, wäre das okay, aber wenn er pflichtversicherter Rentner war, fällt mir das ziemlich schwer.
Ist das wirklich so selbstverständlich, haben Gerichte das so schon bestätigt?