Besteuerung von ETFs

  • Hallo,


    ich habe eine kurze Frage zur Besteuerung von ETFs. Ich habe im Depot eigentlich ausschließlich thesaurierende ETF. Die Besteuerung erfolgt ja über die Vorabpauschale und ist über den Freibetrag abgedeckt. Wenn ich aber irgendwann verkaufe, muss ich ja den Gewinn versteuern. Also angenommen ich habe X Anteile eines ETF und entschließe mich nach 15 Jahren zum Verkauf und der Gewinn beträgt über den Zeitraum 2000 €, wird dann pro Jahr ~133 € versteuert, womit es ja noch in den Freibetrag fiele oder muss ich in dem Jahr des Verkaufes die vollen 2000 Euro versteuern und hätte nur den Freibetrag dieses einen Jahres zur Verfügung?


    Vielen Dank und liebe Grüße!

  • oder muss ich in dem Jahr des Verkaufes die vollen 2000 Euro versteuern und hätte nur den Freibetrag dieses einen Jahres zur Verfügung?

    Genau das, darum der Hinweis zum Rollen des Bestandes im anderen Thread.


    Die Vorabpauschale, die Anfang 2022 erhoben würde, ist übrigens 0, d.h. beim Thesaurierer würde der Pauschbetrag ab 2022 komplett verfallen.

  • Danke für die schnelle Antwort. Steuerjahr ist abhängig vom Tag des Verkaufs, nehme ich an? Also wenn ich am 30.12.2021 verkaufe, zählt das komplett für den Freibetrag 2021 und bei eventuellen Kapitalerträgen oberhalb des Freibetrages kommt das in die Anlage KAP für die ESt 2021?


    Edit: Oder gibt es da Probleme mit den Buchungszeiträumen der Anbieter?

  • 2*ja.


    Der 30.12. ist allerdings ein halber Handelstag und "zwischen den Jahren" dünner Handel, was zu schlechten Spreads führen könnte. Ich mache es bei den Kindern so Richtung Ende November / Anfang Dezember, damit ich nicht unter Druck bin. Wenn es später sein soll würde ich spätestens Anfang der Woche vor dem großen Verfall (dritter Freitag im Dezember) anpeilen.

  • Nochmal eine (doofe) Nachfrage: grundsätzlich ist es also schon sinnvoll jedes Jahr Gewinne bis zur Höhe des Freibetrages durch Verkäufe "einzustreichen" und ggf. zu reinvestieren, um die Freibeträge nicht verfallen zu lassen oder spricht irgendwas dagegen, außer das man sich eben die Mühe machen muss?

  • Nochmal eine (doofe) Nachfrage: grundsätzlich ist es also schon sinnvoll jedes Jahr Gewinne bis zur Höhe des Freibetrages durch Verkäufe "einzustreichen" und ggf. zu reinvestieren, um die Freibeträge nicht verfallen zu lassen oder spricht irgendwas dagegen, außer das man sich eben die Mühe machen muss?

    Ob es bei der derzeitigen Besteuerung wirklich sinnvoll ist, ist da noch die Frage. Saidi hat diesbezüglich ja ein Video gemacht.

    Im Endeffekt betrug der Unterschied in der Rendite zwischen Ausschütter/Wiederanlage und stumpfen Thesaurierer ~ 1%.

    Jetzt muss man die Arbeit bzw. den Aufwand und evtl. Kosten die durch den Verkauf/Kauf der Anteile im Depot entstehen über z.B. 30 Jahre wieder gegenrechnen...


    Mir ist/wäre der Aufwand zu groß. Aber das muss Jeder für sich selbst entscheiden.

  • Kurze Antwort ja.


    Begründung: bei einem Thesaurierer wird - speziell auch bei der derzeitigen Vorabpauschale Null- im Laufe der Ansparzeit nichts versteuert. Damit verfällt der jährliche Pauschbetrag und damit ist die Steuer komplett beim Verkauf fällig.


    Nach Verkauf sollte reinvestiert werden, um den sog. "Zinseszinseffekt" zu generieren.


    Das ganze Thema ist komplexer, da beim Verkauf das FIFO- (First In First Out)-Prinzip gilt. Das bedeutet, dass jeweils die ältesten Anteile verkauft werden. Um das zu steuern muss man in etwa wissen, welcher Anteil wann zu welchem Preis gekauft wurde. Ein Mitschreiber hat da mit meiner Unterstützung gemacht und dazu Feedback gegeben. Bei Interesse hier RE: Thesaurierender ETFs und die perfekte Ausnutzung des Steuerfreibetrags

  • Das ganze Thema ist komplexer, da beim Verkauf das FIFO- (First In First Out)-Prinzip gilt. Das bedeutet, dass jeweils die ältesten Anteile verkauft werden. Um das zu steuern muss man in etwa wissen, welcher Anteil wann zu welchem Preis gekauft wurde. Ein Mitschreiber hat da mit meiner Unterstützung gemacht und dazu Feedback gegeben. Bei Interesse hier RE: Thesaurierender ETFs und die perfekte Ausnutzung des Steuerfreibetrags

    Genau es wird z.B. bei einem monatlichen Sparplan komplexer! ;)

    In dem genannten Beispiel wurde leider nicht angegeben, ob alle verkauften Anteile vorher zum gleichen Zeitpunkt (Preis) gekauft wurden, oder ob er einfach eine Mischkalkulation (Durchschnittspreis) gemacht hat.

    Gut, im Endeffekt kommt es letztlich auf ein paar Euro unter/über dem Freibetrag wohl nicht an.

    Ich werde mir das ab 2022 mal überlegen... :/

  • Übrigens, das Rollen war auch im Handel der ehemaligen DDR üblich. Es wurde damals als Wälzen bezeichnet. Das ist sicher auch jetzt noch üblich, denn, warum stehen in den Regalen die älteren Waren vorn ? Bei Lebensmitteln ist es ja so, dass die älteren Lebensmittel schneller verderben. Da haben wir mit unseren Depotbeständen ja bisher noch etwas Glück gehabt.

    Gruß


    Altsachse

  • Ob es bei der derzeitigen Besteuerung wirklich sinnvoll ist, ist da noch die Frage. Saidi hat diesbezüglich ja ein Video gemacht.

    Im Endeffekt betrug der Unterschied in der Rendite zwischen Ausschütter/Wiederanlage und stumpfen Thesaurierer ~ 1%.

    Jetzt muss man die Arbeit bzw. den Aufwand und evtl. Kosten die durch den Verkauf/Kauf der Anteile im Depot entstehen über z.B. 30 Jahre wieder gegenrechnen...

    Das Video ist richtig, die Schlussfolgerung nicht. Bei Saidi wurde eine relativ hohe Einmalanlage und Sparrate angenommen. Dadurch kommt man schnell über die Grenze des Pauschbetrags und dann wirkt der verlorene Pauschbetrag nicht mehr in dem Maße, da der Effekt gegenüber der Gesamtrendite verschwindet.

    Bei 7% Rendite und 30% TFS liegt die Grenze bei knapp 17T€. 801/0,7/0,07 = 16.347 €.


    Wenn man jetzt für ein Kind einen 50€-Sparplan macht - wieder mit 7% und 30% über 18 Jahre - kommt man am Schluss auf 10.373 € Wertzuwachs. Davon muss man als Thesaurierer mit TFS (10.373*0,7 -801)*26,375% = 1.703 € Steuern zahlen. Durch Verkauf und Wiederkauf bekommt man ihn bis zum 16.Lebensjahr steuerfrei, im 17. und 18. Lj fällt eine Steuer von 17+41= 58€ an. Für die Differenz lohnt sich mMn schon Aufwand.

    Basis https://www.zinsen-berechnen.d…er.php?paramid=185fkquh6p


    Um die Sache rund zu machen: Selbstverständlich lohnt sich der Aufwand nur wenn ein entsprechender Nutzen besteht. Das hängt eben immer von den individuellen Umständen ab. Speziell bei Kindern, bei denen man je nachdem im Rahmen der GKV- bzw. NV-Grenzen jährliche Erträge bis zu rund 7.400 bzw. rund 10.000 € steuerfrei bleiben, sollte man sich das ganz genau ansehen. Das kann von Nichtstun und am Ende den Gewinn über NV steuerfrei holen bis hin zu frühzeitigem Übertrag ans Kind, der dann steuerfrei wächst, alles sein.

  • n dem genannten Beispiel wurde leider nicht angegeben, ob alle verkauften Anteile vorher zum gleichen Zeitpunkt (Preis) gekauft wurden, oder ob er einfach eine Mischkalkulation (Durchschnittspreis) gemacht hat.

    Er hat wie von mir empfohlen die Käufe über eine Excel nachgehalten. Kann man bei manchen Depotanbietern auch als xls ausspielen, z.B. Smartbroker.