Guten Morgen,
ich habe letztes Jahr - ich glaube so Anfang Juni - zum ersten Mal in meinem Leben ETFs gekauft, und zwar ausschließlich den IE00B4L5Y983 über Smartbroker. Hab jeden Monat kräftig zugekauft und schon früh und erfolgreich einen Freistellungsauftrag über volle 801€ eingereicht.
Habe ebenfalls mit Hilfe von euch - namentlich Kater.Ka, danke nochmals! - meinen (Teil-)Freistellungsauftrag fast perfekt ausgenutzt, indem ich so viele ETFs verkaufte, um auf ziemlich genau 1.144€ Gewinn gekommen zu sein.
Nun habe ich - ebenfalls zum ersten Mal - von Smartbroker ein Dokument über die "Steuerpflichtige Vorabpauschale" erhalten, ausgestellt am 13.01.2021 und - offenbar - gültig für das Jahr 2021; zumindest wurde hier 8,20€ meines Freistellungsauftrags als "steuerpflichtige Vorabpauschale nach Teilfreistellung" vom Freibetrag "weggenommen".
Jetzt meine Fragen:
Wo kommen die auf 8,20€?
Der zur Berechnung heranzuziehende Basiszins lag 2020 ja bei 0,07% und 2021 bei 0,00%.
Aber mit beiden Werten komme ich nicht auf die 8,20€, selbst wenn ich meine Vermögensübersicht zum "31.12.2020" kenne und in manche Internet-Rechner eingebe; hier komme ich immer auf 0,00€ Vorabpauschale.
Also entweder, weil ich erst Mitte des letzten Jahres eingestiegen bin oder, weil der Basiszins für 2021 eh 0,00% ist. Ich bin mir unsicher, welcher Basiszins für diesen speziellen Fall gilt; 2020 oder 2021...
Ich blicke es einfach nicht.
Ist es eigentlich sinnvoll - wenn möglich - die Vorabpauschale zu errechnen oder reicht es eigentlich, einfach den übermittelten Wert - frustriert ob der eigenen mathematischen Unzulänglichkeiten - zu registrieren und dann bei der Frage, die sich Ende 2021 wieder stellt - "Wie viel muss ich verkaufen, um meinen Freistellungsauftrag auszureizen?" - zu berücksichtigen?
Also im Endeffekt sind von meinem Freibetrag für 2021 bereits 8,20€ von 801€ weg?
Danke!