Umsatzsteuer

  • Hallo,


    Wenn Sie jeweils der Unternehmer der beiden Anlagen sind, dann wird die Umsatzsteuer, unter Ihnen als Unternehmer, konsolidiert. Ergo es wird nur einer Erklärung abgegeben. Nach §21 (1) S.1 AO ist sie da abzugeben von wo aus Sie diese zwei verwalten/betreiben.


    VG

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-